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Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2016

Veröffentlichungsdatum:15.12.2017 Inkrafttreten16.12.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 1012
Bezug (Rechtsnorm)BremSVG § 11
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2016 (Brem.ABl. 2017, S. 1012)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:15.12.2017
Fassung vom:15.12.2017
Gültig ab:16.12.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 11 BremSVG
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 1012
Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen für das Wirtschaftsjahr 2016

Jahresabschluss Umweltbetrieb Bremen
Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
für das Wirtschaftsjahr 2016

Gemäß § 11 Absatz 1 Ziffer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes Bremen und der Stadtgemeinde vom 24. September 2009 (Brem.GBI. S. 505) hat der Betriebsausschuss des Umweltbetriebes Bremen mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt:

Der Betriebsausschuss nimmt den Jahresabschluss 2016, den Lagebericht, die Erfolgsübersicht und den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis. Der Jahresabschluss des Umweltbetriebes Bremen zum 31. Dezember 2016 wurde festgestellt. Der Jahresüberschuss wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

Der Betriebsausschuss entlastet die Betriebsleitung des Umweltbetriebes Bremen für das Geschäftsjahr 2016.

Anlage I:

Bilanz zum 31. Dezember 2016



Anlage II:

Gewinn- und Verlustrechnung 2016



Anlage III:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

gez. Staatsrat Ronny Meyer
Vorsitzender des Betriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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