Sie sind hier:
  • Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011

Veröffentlichungsdatum:29.03.2011 Inkrafttreten01.01.2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2011Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 195
Bezug (Rechtsnorm)BremIngG § 17, LHO § 108

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:23.11.2010
Fassung vom:23.11.2010
Gültig ab:01.01.2011
Gültig bis:31.12.2011  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 17 BremIngG, § 108 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 195
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der
Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2011 werden § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A.

Freiwillige Mitglieder


1.

Selbstständige


150,00 €


2.

Angestellte, Beamte


90,00 €

B.

Pflichtmitglieder


1.

Angestellte, Beamte

a)

205,00 €



oder






b)

260,00 €,





wenn sie in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen





oder





wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen


2.

Sonstige Pflichtmitglieder



a)


490,00 €



und zusätzlich




b)

nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung



bei 1 bei 10
Beschäftigten


50,00 €

je Beschäftigten



sowie






für jeden weiteren
Beschäftigten


15,00 €

bis maximal
30 Beschäftigte







Beschlossen am 23. November 2010 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.

Ausgefertigt am 22. Februar 2011

Ingenieurkammer der
Freien Hansestadt Bremen

Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 23. November 2010 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2011 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.

Bremen, den 14. März 2011

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 16. März 2011

Der Senator für Umwelt,
Bau, Verkehr und Europa

– Aufsichtsbehörde –


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.