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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2014

Veröffentlichungsdatum:26.08.2014 Inkrafttreten27.08.2014
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 27.08.2014 bis 12.12.2014Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 920
Bezug (Rechtsnorm)BremIngG § 17, LHO § 108

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Satzungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:12.11.2013
Fassung vom:12.11.2013
Gültig ab:27.08.2014
Gültig bis:12.12.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 17 BremIngG, § 108 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 920
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2014

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für
das Jahr 2014

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2014 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A.

Freiwillige Mitglieder


1.

Selbstständige

150,00 €


2.

Angestellte, Beamte

90,00 €

B.

Pflichtmitglieder


1.

Angestellte, Beamte

205,00 €



oder

260,00 €



wenn sie in der Liste der Bauvorlageberechtigten oder Tragwerksplaner eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen



oder



wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen.


2.

Sonstige Pflichtmitglieder



a)


490,00 €



und zusätzlich



b)

nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung




bei 1 bis 10 Beschäftigten

(je Beschäftigten) 50,00 €




sowie





für jeden weiteren Beschäftigten (bis max. 30 Beschäftigte)

15,00 €

Beschlossen am 12. November 2013 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.

Ausgefertigt am 22. Januar 2014

Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 12. November 2013 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2014 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.

Bremen, den 18. Juni 2014

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 31. Juli 2014

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
– Aufsichtsbehörde –


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