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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2015

Veröffentlichungsdatum:20.03.2015 Inkrafttreten21.03.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 202
Bezug (Rechtsnorm)BremIngG § 17, LHO § 108
Zitiervorschlag: "Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2015 (Brem.ABl. 2015, S. 202)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:18.11.2014
Fassung vom:18.11.2014
Gültig ab:21.03.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 17 BremIngG, § 108 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 202
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2015

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2015

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2015 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A.

Freiwillige Mitglieder



1.

Selbstständige

150,00 €


2.

Angestellte, Beamte

90,00 €

B.

Pflichtmitglieder



1.

Angestellte, Beamte

205,00 €



oder

260,00 €



wenn sie in der Liste der Bauvorlageberechtigten oder Tragwerksplaner eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen




oder




wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen.



2.

Sonstige Pflichtmitglieder




a)


490,00 €




und zusätzlich




b)

nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung





bei 1 bis 10 Beschäftigten

(je Beschäftigten) 50,00 €




sowie





für jeden weiteren Beschäftigten
(bis max. 30 Beschäftigte)

15,00 €

Beschlossen am 18. November 2014 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.

Ausgefertigt am 12. Dezember 2014

Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 18. November 2014 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2014 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.

Bremen, den 19. Februar 2015

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 23. Februar 2015

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
– Aufsichtsbehörde –


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