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Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2018

Veröffentlichungsdatum:11.06.2018 Inkrafttreten12.06.2018
Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 482
Bezug (Rechtsnorm)BremIngG § 17, LHO § 108
Zitiervorschlag: "Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2018 (Brem.ABl. 2018, S. 482)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:03.05.2018
Fassung vom:03.05.2018
Gültig ab:12.06.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 17 BremIngG, § 108 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2018, 482
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2018

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2018

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2018 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:

A. Freiwillige Mitglieder

1.

Selbstständige

150,00 €




2.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte

90,00 €

B. Pflichtmitglieder

1.
Bauvorlageberechtigte, Tragwerksplanerinnen/Tragwerksplaner

1.

Selbstständige

525,00 €




2.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte (ohne Nebentätigkeit)

220,00 €




3.

Angestellte, Beamtinnen/Beamte (mit Nebentätigkeit)

280,00 €

2.
Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure

1.

Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, die in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen/Beratenden Ingenieure wahrnehmen

280,00 €




2.

Angestellte Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure

400,00 €




3.

Freiberuflich tätige Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure

525,00 €





und zusätzlich nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung:






-

bei 1 bis 10 Beschäftigten je Beschäftigten

50,00 €






-

sowie für jeden weiteren Beschäftigten (bis maximal 30 Beschäftigte)

15,00 €

Ist eine Beratende Ingenieurin/Beratender Ingenieur in mehreren Listen eingetragen, so ist diese/dieser beitragsmäßig der Gruppe B2 (Beratende Ingenieurinnen/Beratende Ingenieure) zuzuordnen.
3.
Weitere Pflichtmitglieder

1.

Im Land Bremen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure für Baustatik und Standsicherheit

525,00 €




2.

Im Land Bremen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/Vermessungsingenieure

525,00 €

Beschlossen am 21. November 2017 von der Kammerversammlung der Ingenieur-kammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.

Ausgefertigt am 21. März 2018

Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 22. November 2016 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2018 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.

Bremen, den 27. April 2018

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 3. Mai 2018

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
– Aufsichtsbehörde –


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