|
|
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2026
Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2026 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
A. Pflichtmitglieder gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 BremIngG
Jeweils Grundbetrag |
| 764,00 € |
zzgl. Zusatzbeitrag |
nach Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung, je Beschäftigte/je Beschäftigtem (bis maximal 50 Beschäftigte) |
77,00 € |
- | ohne Nebentätigkeit* |
| 322,00 € |
- | mit Nebentätigkeit* | 404,00 € |
404,00 €
584,00 €
Ist eine Beratende Ingenieurin/ein Beratende Ingenieur in mehreren Listen eingetragen, so erfolgt die Zuordnung beitragsmäßig in die Gruppe A.1. (selbstständige Pflichtmitglieder).
Freiwillige Mitglieder gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 BremIngG
- | Selbstständige* |
| 219,00 € |
- | Angestellte, Beamtinnen/Beamte* | 137,00 € |
*Nebentätigkeit: Selbstständige Wahrnehmung von Berufsaufgaben des Ingenieurwesens außerhalb des abhängigen Beschäftigungsverhältnisses.“
Beschlossen am 11. November 2025 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG.
Ausgefertigt am 26. November 2025
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 11. November 2025 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2026 werden nach § 17 Absatz 4 BremIngG und § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen genehmigt.
Bremen, 6. Januar 2026
Der Senator für Finanzen
Bremen, 12. Januar 2026
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
– Aufsichtsbehörde –