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Kammerbeitrag 2022 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Veröffentlichungsdatum:02.12.2021 Inkrafttreten03.12.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 1232
Zitiervorschlag: "Kammerbeitrag 2022 der Arbeitnehmerkammer Bremen (Brem.ABl. 2021, S. 1232)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Erlassdatum:30.11.2021
Fassung vom:30.11.2021
Gültig ab:03.12.2021
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 1232
Kammerbeitrag 2022 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kammerbeitrag 2022
der Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 25. November 2021 beschlossen:

Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2022 0,15 % des monatlichen Arbeitslohnes.

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 29. November 2021 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.

Ausgefertigt, Bremen, den 30. November 2021

Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen


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