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Kammerbeitrag 2024 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Vom 28. September 2023

Veröffentlichungsdatum:30.10.2023 Inkrafttreten31.10.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 1114
Zitiervorschlag: "Kammerbeitrag 2024 der Arbeitnehmerkammer Bremen vom 28. September 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 1114)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Erlassdatum:28.09.2023
Fassung vom:28.09.2023
Gültig ab:31.10.2023
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 1114
Kammerbeitrag 2024 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kammerbeitrag 2024 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Vom 28. September 2023

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 28. September 2023 beschlossen:

Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2024 0,14 % des monatlichen Arbeitslohnes.

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.

Ausgefertigt, Bremen, den 24. Oktober 2023

Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen


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