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Kammerbeitrag 2025 der Arbeitnehmerkammer Bremen
Vom 20. Juni 2024
Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 20. Juni 2024 beschlossen:
Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2025 0,12 % des monatlichen Arbeitslohnes.
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 9. Juli 2024 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.
Ausgefertigt, Bremen, den 11. Juli 2024
Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen