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Kammerbeitrag 2026 der Arbeitnehmerkammer Bremen
Vom 27. November 2025
Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 27. November 2025 beschlossen:
Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2026 0,11 % des monatlichen Arbeitslohnes.
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 1. Dezember 2025 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.
Bremen, 1. Dezember 2025
Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen