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Kammerbeitrag 2026 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Vom 27. November 2025

Veröffentlichungsdatum:04.12.2025 Inkrafttreten05.12.2025
Fundstelle Brem.ABl. 2025, S. 1110
Zitiervorschlag: "Kammerbeitrag 2026 der Arbeitnehmerkammer Bremen vom 27. November 2025 (Brem.ABl. 2025, S. 1110)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Erlassdatum:27.11.2025
Fassung vom:27.11.2025
Gültig ab:05.12.2025
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2025, 1110
Kammerbeitrag 2026 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kammerbeitrag 2026 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Vom 27. November 2025

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 27. November 2025 beschlossen:

Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2026 0,11 % des monatlichen Arbeitslohnes.

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 1. Dezember 2025 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.

Bremen, 1. Dezember 2025

Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen


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