Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Berliner Vermieterin gegen die Mietpreisbremse zurückgewiesen. Damit ist klar: Die Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht stellt fest, dass das Instrument legitime Ziele verfolgt und geeignet sowie erforderlich ist.