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Karlsruhe bestätigt Mietpreisbremse

Senatorin Ünsal begrüßt Entscheidung aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Berliner Vermieterin gegen die Mietpreisbremse zurückgewiesen. Damit ist klar: Die Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht stellt fest, dass das Instrument legitime Ziele verfolgt und geeignet sowie erforderlich ist.

Ressort
Senatskanzlei
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