Die Sommerferien rücken näher – und damit für viele Familien die Reiseplanung. Die Schulbehörde erinnert aus diesem Anlass daran, dass die Schulpflicht auch an den Tagen unmittelbar vor und nach den Ferien gilt. Ein vorzeitiger Ferienbeginn oder eine Verlängerung der Ferien werden grundsätzlich nicht genehmigt. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht stellt einen Verstoß gegen die Schulpflicht dar und kann die Prüfung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach sich ziehen.