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Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Integrated Safety and Security Management (fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:23.06.2021 Inkrafttreten01.04.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 507
Zitiervorschlag: "Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Integrated Safety and Security Management (fachspezifischer Teil) vom 16. März 2021 (Brem.ABl. 2021, S. 507)"

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juris-Abkürzung: ISSMBRHMastPO BR 2021
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ISSMBRHMastPO BR 2021
Ausfertigungsdatum:16.03.2021
Gültig ab:01.04.2021
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 507
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Integrated Safety and Security Management
(fachspezifischer Teil)
Vom 16. März 2021
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 26. März 2021 gemäß § 110 Absatz 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2021 (Brem.GBl. S. 216), den fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Integrated Safety and Security Management in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts Anderes geregelt ist, gilt der allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule BremerhavenATHSchulBRHMAPO BR vom 28. März 2017 (Brem.ABl. S. 641) (AT-MPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Sie beinhaltet die Masterarbeit und das Kolloquium.

(2) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 120 Leistungspunkte erforderlich.

§ 2
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Anzahl, Art und Umfang der in den Modulen zu erbringenden Studienleistungen regelt Anlage 1.

(3) Module, die ganz oder teilweise in Englisch unterrichtet werden, können in dieser Sprache geprüft werden.

(4) Im Wahlmodul können neben den in Anlage 1 genannten Wahlveranstaltungen auch Lehrveranstaltungen im Umfang von max. 6 CP gewählt werden, die auf der vom Prüfungsausschuss geführten Liste anerkannter Module benannt sind. Zudem können auch andere Veranstaltungen besucht werden, sofern sie von der inhaltlichen Ausrichtung dem Studiengang entsprechen und zugleich dem Niveau und der inhaltlichen Tiefe eines Masterstudiengangs entsprechen. Im Einzelfall entscheidet der Prüfungsausschuss.

§ 3
Mündliche Ergänzungsprüfung

Nach der ersten Wiederholung einer Klausur, bei der mindestens 45 % der maximalen Punktzahl erreicht wurden, wird vor der Festsetzung der Note „nicht ausreichend“ eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Aufgrund der mündlichen Ergänzungsprüfung wird die Note „ausreichend“ (4,0) oder die Note „nicht ausreichend“ (5,0) festgesetzt.

§ 4
Praxisphase

Das Studium enthält eine Praxisphase, die acht Wochen in Vollzeit umfassen muss, jedoch auch in Teilzeit nicht mehr als ein halbes Jahr betragen darf. Die Praxisphase soll in der Regel im 4. Studiensemester absolviert werden.

§ 5
Masterarbeit und Kolloquium

(1) Zur Masterarbeit wird ein abschließendes Kolloquium durchgeführt.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit beträgt 16 Wochen.

(3) Die Masterarbeit ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

(4) Das Kolloquium besteht zu gleichen Teilen aus einem Vortrag und einer Verteidigung.

§ 6
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 25 % aus der Note der Masterarbeit und des Kolloquiums sowie zu 75 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1.

§ 7
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Science“ („M. Sc.“).

§ 8
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen. Gleichzeitig tritt der fachspezifische Teil der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Integrated Safety and Security Management vom 28. Oktober 2014 (Brem.ABl. S. 175), der zuletzt durch Ordnung vom 22. Januar 2019 (Brem.ABl. S. 157) geändert wurde, außer Kraft. Absatz 2 bleibt unberührt.

(2) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Masterprüfung nach den bisherigen Prüfungsbestimmungen ab. Auf Antrag können sie die Masterprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum 30. September 2023. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen anerkannt werden.

Genehmigt, Bremerhaven, den 26. März 2021

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungs- und Studienleistungen der Masterprüfung

Prüf.-
nr.

Sem.

Modul-
bez.

Modul / Lehrveranstaltungen

SW
S

SL

PL

GF

CP

11000

1

11

Gefährdungsidentifizierung

4

 

K,M,R

1,0

6

11010

1

111

Gefährdungen in logistischen Prozessen und Anlagen

3

 

 

 

 

1

112

Gefährdungen in Produktionsprozessen und -anlagen

1

 

 

 

 

12000

1

12

Sicherheitsmanagement in sozialen Systemen

6

 

 

 

9

12010

1

121a

Einführung in das Sicherheitsmanagement a) bei Studienstart im WiSe1

1

 

 

 

 

12020

1

121b

Einführung in das Sicherheitsmanagement b) bei Studienstart im SoSe1

1

 

 

 

 

12030

1

122

Sicherheitsmanagement im Unternehmen1

1

 

R

0,5

 

12040

1

123

Organisation der öffentlichen Gefahrenabwehr

2

P,H

 

 

 

12050

1

124

Sicherheit in Staat und Gesellschaft - aktuelle Entwicklungen und damit verbundene Gefahren & Bedrohungen

2

 

R

0,5

 

13000

1

13

Rechtsgrundlagen

6

 

K

1,0

6

13010

1

131

Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht

2

 

 

 

 

1

132

Einführung in das deutsche Strafrecht und Strafprozessrecht

2

 

 

 

 

14000

1

14

Gefährliche Güter und Gefahrstoffe

4

 

 

1,0

6

14010

1

141

Risk Assessment of Hazardous Materials (D/E)

2

 

P,H

0,5

 

14020

1

141

Risk Assessment of Hazardous Materials (D/E) SL

 

V

 

 

 

14030

1

142

Sicherheitsmanagementsysteme in der Gefahrgutlogistik

2

 

P,H

0,5

 

21000

2

21

Verwundbarkeit von Prozessen und Anlagen

8

 

 

1,0

12

21010

2

211

Verwundbarkeiten logistischer Prozesse und Anlagen (E)

3

 

K,R,M

0,44

 

21020

2

212

Verwundbarkeiten von sicherheitssensiblen Einrichtungen und Anlagen

1

 

K,R,M

 

 

21030

2

213

Verwundbarkeiten informationstechnischer Prozesse und Anlagen (E)

4

 

K,M,R

0,56

 

22000

2

22

Risikoanalyse und -bewertung

6

 

 

1,0

9

22010

2

221

Mathematische Methoden und Risikoanalyse

2

 

K,M,H

0,66

 

22020

2

222

Eintrittswahrscheinlichkeiten und Risikobewertung

2

 

K,M,H

 

 

22030

2

223

Schadensszenarien nach Eingriffen Unbefugter

2

 

R,M,H

0,34

 

23000

2

23

Notfallmanagement

4

 

 

1,0

6

23010

2

231

Notfallmanagement in Unternehmen

2

 

R, H, P

0,5

 

23020

2

232

Vorbereitendes Seminar zur Vertiefungsfallstudie

2

 

R, H, P

0,5

 

24000

2

24

Psychologische Grundlagen

4

 

K

1,0

6

24010

2

241

Psychologie von Stresssituationen

2

 

 

 

 

2

242

Führen unter Belastung

2

 

 

 

 

31000

3

31

Krisenmanagement

10

 

 

1,0

15

31010

3

311

Prävention und Abwehr von Angriffen

2

 

R,H,P

0,2

 

31020

3

312

Vertiefungsfallstudien zum Notfall- und Krisenmanagement

4

 

P,Ü

0,4

 

31030

3

313

Fallstudien zum Führen in kritischen Situationen

4

 

R,P,Ü

0,4

 

32000

3

32

Öffentlichkeitsarbeit und Risikokommunikation

4

 

P,M, H

1

6

32010

3

321

Interne und externe Risikokommunikation

2

 

 

 

 

3

302

Fallstudien zur Risikokommunikation

2

 

 

 

 

15000

3

WM

Wahlmodul

6

 

 

 

9

15010
15020
15030

1-4

WM1-6

3 Wahlkurse

6

 

 

1,0

 

41000

4

 

Praxisphase

 

B

 

1,0

8

41010

4

 

Praxisphase

 

 

 

 

 

42000

4

 

Masterarbeit

 

 

 

1,0

22

42010

4

421

Seminar zur Masterarbeit

2

R

 

 

 

42020

4

422

Masterarbeit

 

 

 

0,8

 

42030

4

423

Kolloquium

 

 

 

0,2

 

 

 

 

Summe

 

 

 

 

120

41200

 

WM

Angebot für Wahlkurse

 

 

 

 

 

41210

 

WM1

Data Analytics (E)

2

 

M,P,K

 

3

41220

 

WM2

Ergänzende Aspekte zur Arbeitssicherheit

2

 

K

 

3

41230

 

WM3

Entscheidungstechniken

2

 

H,M,R ,K

 

3

41240

 

WM4

Organisationstheorie

2

 

H,R,K

 

3

41250

 

WM5

Projektmanagement

2

 

P,H,K

 

3

41260

 

WM6

Unternehmensführung

2

 

H,R,K

 

3

 

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf.-nr.:

Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung)

Sem.:

Semester

Modulbez.:

Modulbezeichnung (vom Fachbereich festgelegt)

Art:

Veranstaltungsart (V - Vorlesung, L - Labor, Ü - Übung, P - Projekt)

SWS:

Semesterwochenstunden

SL:

Studienleistung (unbenotet)

PL:

Prüfungsleistung

GF:

Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält

CP:

Leistungspunkte (Credit-Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)

(E):

Lehrsprache Englisch

(D/E):

Lehrsprache Deutsch und Englisch

 

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen

K:

schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur)

M:

mündliche Prüfung

R:

schriftlich ausgearbeitetes Referat

H:

Hausarbeit

P:

Projektarbeit

V:

praktischer Versuch

B:

Bericht

„ , “:

alternative Prüfungsleistungen

 

Fußnoten

1

Bei Studienstart im Wintersemester werden im Wintersemester die Veranstaltungen 121a und 122 belegt. Bei einem Studienstart im Sommersemester wird im Sommersemester die Veranstaltung 121b und im darauffolgenden Wintersemester die Veranstaltung 122 belegt.

1

Bei Studienstart im Wintersemester werden im Wintersemester die Veranstaltungen 121a und 122 belegt. Bei einem Studienstart im Sommersemester wird im Sommersemester die Veranstaltung 121b und im darauffolgenden Wintersemester die Veranstaltung 122 belegt.

1

Bei Studienstart im Wintersemester werden im Wintersemester die Veranstaltungen 121a und 122 belegt. Bei einem Studienstart im Sommersemester wird im Sommersemester die Veranstaltung 121b und im darauffolgenden Wintersemester die Veranstaltung 122 belegt.


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