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  • Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Logistics Engineering and Management (Fachspezifischer Teil) vom 10. Juni 2025

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Logistics Engineering and Management (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:10.06.2025 Inkrafttreten01.10.2025
Fundstelle Brem.ABl. 2025, S. 824
Zitiervorschlag: "Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Logistics Engineering and Management (Fachspezifischer Teil) vom 10. Juni 2025 (Brem.ABl. 2025, S. 824)"

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juris-Abkürzung: LEMBRHMAfPO BR 2025
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:LEMBRHMAfPO BR 2025
Ausfertigungsdatum:10.06.2025
Gültig ab:01.10.2025
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2025, 824
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Logistics Engineering and Management (Fachspezifischer Teil)
Vom 10. Juni 2025
Zum 16.12.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 7. Juli 2025 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (Brem.GBl. S. 382), die Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Logistics Engineering and Management (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 13. August 2024 (Brem.ABl. S. 1096) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie beinhaltet die Masterarbeit und das Kolloquium.

(2) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 90 Leistungspunkte zu erbringen.

§ 2
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1. Die Prüfungsleistungen werden in den in § 7 Absatz 2 AT-MPO genannten Formen erbracht.

(2) Anzahl und Form der in Modulen zu erbringenden Studienleistungen regelt Anlage 1. Studienleistungen werden in Form praktischer Laborübungen (PÜ) oder in Form von Referaten (R) erbracht.

(3) Aus den Wahlpflichtmodulen I-II müssen jeweils zwei Veranstaltungen gewählt werden.

§ 3
Mündliche Ergänzungsprüfung

Wird eine Klausur bei der zweiten Wiederholung nicht bestanden, kann sich der Prüfling bei denselben Prüferinnen bzw. Prüfern einer mündlichen Ergänzungsprüfung unterziehen, wenn mindestens 45 % der geforderten Leistung erbracht wurden.

§ 4
Masterarbeit und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Masterarbeit und dem Kolloquium, in dem die Masterarbeit zu verteidigen ist.

(2) Die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit beträgt 22 Wochen.

§ 5
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 25 % aus der Note des Moduls Masterarbeit sowie zu 75 % aus dem arithmetischen Mittel der übrigen Modulnoten nach Anlage 1. Die Gewichtungen der Masterarbeit und des zugehörigen Kolloquiums ergeben sich aus Anlage 1.

§ 6
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Science“.

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Logistics Engineering and Management (Fachspezifischer Teil) vom 5. Juni 2018 (Brem.ABl. S. 236), die zuletzt durch Ordnung vom 25. April 2023 (Brem.ABl. S. 410) geändert wurde, außer Kraft; Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, die vor dem 1. Oktober 2025 das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Masterprüfung nach der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Logistics Engineering and Management (Fachspezifischer Teil) vom 5. Juni 2018 (Brem.ABl. S. 236), die zuletzt durch Ordnung vom 25. April 2023 (Brem.ABl. S. 410) geändert wurde, ab. Auf Antrag können sie die Masterprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen so weit wie möglich anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Sommersemesters 2027. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen so weit wie möglich anerkannt werden.

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungs- und Studienleistungen der Masterprüfung

Prüf.-
nr.

Sem.

Modul

Art

Spr.

SWS

SL

PL

GF

CP

11000

 

1.10 Risiken 1 (Technische Risiken)

 

 

 

 

P/R

1

5

11010

1

Sicherheitsmanagementsysteme

VL

d

2

 

 

 

 

1

Risk Assessment

VL

d

1

 

 

 

 

11020

1

Labor „Risk Assessment“

L

d

1

 

 

 

11100

 

1.11 Produktionsplanung und -steuerung

 

 

 

 

K/PF

1

5

11110

1

Qualitätsmanagement

VL

d

2

 

 

 

 

1

Produktionsplanung und -steuerung (VL)

VL

d

1

 

 

 

 

11120

1

Produktionsplanung und -steuerung (L)

L

d

1

 

 

 

11200

 

1.12 Wahlpflichtmodul I: Material, Digital and Human Resources (2 aus 3)

 

 

 

 

 

 

5

11210

1

Materialflusstechnik und -automatisierung

VL

d

2

 

PF/P

0,5

 

11220

1

Information Logistics

VL

d/e

2

 

PF/P

0,5

 

11230

1

Arbeitsrecht aus Sicht des Arbeitgebers

VL

d

2

 

K/H/R

0,5

 

11300

 

1.13 Planning of Intermodal Transport Systems (ITS)

 

 

 

 

H/R

1

5

11310

1

Business Development of ITS

VL

d/e

2

 

 

 

 

1

Planning of ITS

VL

d/e

2

 

 

 

 

11400

 

1.14 Strategisches Logistikmanagement

 

 

 

 

R

1

5

11410

1

Supply Chain Management

VL

d

2

 

 

 

 

1

Strategisches Logistikmanagement

VL

d

2

 

 

 

 

11500

 

1.15 International Law for Logisticians

 

 

 

 

H/R/PF

1

5

11510

1

International Law for Logisticians

VL

e

2

 

 

 

 

1

Problems in International Transport

VL

d/e

2

 

 

 

 

21000

 

2.10 Risiken 2 (Risikobewertung und vertragliche Handhabe)

 

 

 

 

H/R

1

5

21010

2

Risikobewertung

VL

d

2

 

 

 

 

2

Logistikverträge

VL

d

2

 

 

 

 

21100

 

2.11 Packaging Management and Reverse Logistics

 

 

 

 

K

1

5

21110

2

Packaging Management (VL)

VL

e

1

 

 

 

 

21120

2

Packaging Management (L)

L

e

1

 

 

 

21130

2

Reverse Logistics

VL

e

2

R

 

 

 

21200

 

2.12 Disruptive Logistics

 

 

 

 

P/H

1

5

21210

2

Digital Disruption

VL

e

2

 

 

 

 

2

Green Tech

VL

e

2

 

 

 

 

21300

 

2.13 Spezielle Strategiesegmente der Logistik

 

 

 

 

R

1

5

21310

2

Sourcing

VL

d

2

 

 

 

 

2

Logistikcontrolling

VL

d

2

 

 

 

 

21400

 

2.14 Planung und Entscheidungsunterstützung

 

 

 

 

PF/P

1

5

21410

2

Entscheidungstechniken (VL)

VL

d

1

 

 

 

 

2

Entscheidungstechniken (Ü)

Ü

d

1

 

 

 

 

2

Simulation and Optimization (VL)

VL

e

1

 

 

 

 

2

Simulation and Optimization (Ü)

Ü

e

1

 

 

 

 

21500

 

2.15 Wahlpflichtmodul II: Special Problems in Transportation

 

 

 

 

 

 

5

21510

2

Cold chain logistics

VL

e

2

 

K/M

0,5

 

21520

2

English for Logisticians

VL

e

2

 

K

0,5

 

21530

2

Load Securing in Intermodal Transport Chains

VL

d

2

 

K

0,5

 

39000

 

Modul 3.90 Masterthesis

 

 

 

 

 

 

30

39010

3

Masterarbeit

 

d/e

 

 

MA

0,8

 

39020

3

Kolloquium und Graduiertenseminar

 

d/e

0,25

 

M

0,2

 

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf.-nr.:

Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung)

Sem.:

Semester

Modulbez.:

Modulbezeichnung

Art:

Veranstaltungsart (VL - Vorlesung, L - Labor, Ü -Übung) Spr.: Sprache (d - deutsch, e - englisch)

SWS:

Semesterwochenstunden

SL:

Studienleistung

PL:

Prüfungsleistung

GF:

Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält.

CP:

Leistungspunkte (Credit-Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:

schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur)

M:

Mündliche Prüfung

R:

Schriftlich ausgearbeitetes Referat

H:

Hausarbeit

P:

Projektarbeit

PF:

Portfolioprüfung

PÜ:

Praktische Laborübung

MA:

Masterarbeit

„/“:

Alternative Prüfung

Besonderer Hinweis zur Portfolioprüfung: Die Portfolioprüfung besteht aus mehreren vorab bestimmten, inhaltlich zusammenhängenden Teilen, deren Aufgabenstellungen, Formen und Fristen durch die Lehrperson zu Beginn der Veranstaltung nach Maßgabe der in der Modulbeschreibung festgelegten Lernergebnisse definiert werden. Der Umfang des Portfolios darf den üblichen Umfang der gemäß § 7 Absatz 2 Nummern 1 bis 8 AT-BPO beschriebenen Prüfungsformen nicht überschreiten.


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