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Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Process Engineering and Energy Technology (Fachspezifischer Teil)

Fachspezifischer Teil

Veröffentlichungsdatum:24.06.2025 Inkrafttreten01.10.2025
Fundstelle Brem.ABl. 2025, S. 841
Zitiervorschlag: "Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Process Engineering and Energy Technology (Fachspezifischer Teil) vom 24. Juni 2025 (Brem.ABl. 2025, S. 841)"

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juris-Abkürzung: PEng/EnTBRHMAfPO BR 2025
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:PEng/EnTBRHMAfPO BR 2025
Ausfertigungsdatum:24.06.2025
Gültig ab:01.10.2025
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2025, 841
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Process Engineering and Energy Technology
(Fachspezifischer Teil)
Vom 24. Juni 2025
Zum 14.01.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 19. August 2025 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (Brem.GBl. S. 382), die vom Fachbereichsrat auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Process Engineering and Energy Technology (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 13. August 2024 (Brem.ABl. S. 1096) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie beinhaltet die Masterarbeit und das Kolloquium.

(2) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 90 Leistungspunkte zu erbringen.

§ 2
Prüfungsleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Lehrveranstaltungen werden ausschließlich in englischer Sprache abgehalten.

(3) Einer der Modulblöcke Wissenschaft und Forschung (Module, deren Kurzbezeichnung mit „SC“ beginnt) oder Umwelt- und Verfahrenstechnik (Module, deren Kurzbezeichnung mit „PE“ beginnt) kann auf Antrag mit Zustimmung des Prüfungsausschusses komplett durch Module eines anderen Masterstudienganges der Hochschule ersetzt werden. Nach der Konzeption des Studiengangs ist dieser Austausch nur möglich, wenn alle Module eines dieser beiden Blöcke durch Module in einem Mindestumfang von 15 CP ersetzt werden.

(4) Studierende, die mit der Auflage zugelassen wurden, ergänzende Qualifikationsnachweise entsprechend ihres Learning Agreements zu erbringen (§ 3 der Zulassungsordnung), können sich zur Masterarbeit erst anmelden, wenn sie die vereinbarten zusätzlichen Kompetenzen erworben haben. Die Auswahlkommission stellt fest, ob die erforderliche Qualifikation nachgewiesen ist.

§ 3
Wiederholung von Prüfungen

Wird eine Klausur bei der ersten oder zweiten Wiederholung nicht bestanden, unterzieht sich der Prüfling bei denselben Prüferinnen bzw. Prüfern einer mündlichen Ergänzungsprüfung, wenn mindestens 40 % der geforderten Leistung erbracht wurde. Als Note kann bestenfalls „ausreichend“ (4,0) erreicht werden.

§ 4
Masterarbeit und Kolloquium

(1) Die Masterarbeit ist in einem Kolloquium zu verteidigen.

(2) Zur Masterarbeit wird mit Genehmigung des Themas zugelassen, wer 45 ECTS-Leistungspunkte der Modulprüfungen nach Anlage 1 erworben hat.

(3) Die Dauer der Bearbeitung der Masterarbeit beträgt 22 Wochen.

§ 5
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung wird aus dem Durchschnitt der Note der Masterarbeit, der Note des Kolloquiums zur Masterarbeit sowie der übrigen Modulnoten gebildet, wobei die Modulnoten entsprechend den Gewichtungsfaktoren nach Anlage 1 in die Gesamtnote eingehen.

§ 6
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Science“, abgekürzt „M. Sc.“. Die Absolventin oder der Absolvent ist nach näherer Bestimmung im jeweiligen Ingenieurgesetz berechtigt, die Berufsbezeichnung Ingenieurin bzw. Ingenieur zu führen.

§ 7
Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Process Engineering and Energy Technology (Fachspezifischer Teil) vom 18. Januar 2022 (Brem.ABl. S. 194) außer Kraft.

Anlage 1

Prüfungsleistungen der Masterprüfung

Prüf.-
Nr.

Sem.

Modulbez.

Modul / Lehrveranstaltungen

Art

SWS

PL

GFG

CP

11000

1

SI-FOS

Grundlagen der Simulation / Fundamentals of Simulation

 

4

PF

1

5

11010

1

 

Numerische Mathematik / Numerical Mathematics

V

1

 

 

 

1

 

Numerische Mathematik / Numerical Mathematics

L

1

 

 

 

1

 

Simulation von Prozesssteuerungen / Simulation of Process Control

L

2

 

 

 

11100

1

SI-PMP

Beschaffung von Basisdaten / Provision of Material Properties

 

2,13
3

PF

1

5

11110

1

 

Berechnung von Stoffdaten / Calculation of Material Properties

V

2

 

 

 

1

 

Seminararbeit: Messung von Stoffdaten / Research Essay: Measurement of Material Properties

L

0,13
3

 

 

 

11200

1

EN-AEC

Fortschrittliche Energiewandlung / Advanced Energy Conversion

 

2

PF

1

5

11210

1

 

Fortschrittliche Energiewandlung / Advanced Energy Conversion

S

2

 

 

 

11300

1

EN-SUW

Sonnen- und Windenergietechnologien / Solar and Wind Energy Technologies

 

4

K/M

1

5

11310

1

 

Sonnenenergienutzung / Solar Heat and Photovoltaic

V

2

 

 

 

1

 

Windenergietechnik / Wind Turbine Technology

V

2

 

 

 

11400

1

EN-BIO

Energie aus Biomasse / Energy from Biomass

 

4

PF

1

5

11410

1

 

Energie aus Biomasse / Energy from Biomass

V

2

 

 

 

1

 

Energie aus Biomasse / Energy from Biomass

L

2

 

 

 

11500

1

SI-SPP

Simulation verfahrenstechnischer Anlagen / Flowsheet Simulation

 

3

PF

1

5

11510

1

 

Simulation verfahrenstechnischer Anlagen / Flowsheet Simulation

V

1

 

 

 

1

 

Simulation verfahrenstechnischer Anlagen / Flowsheet Simulation

L

2

 

 

 

21100

2

SC-ECP

Elektrochemische Prozesse / Electrochemical Processes

 

4

PF

1

5

21110

2

 

Elektrochemische Prozesse / Electro Chemical Processes

V

2

 

 

 

2

 

Elektrochemische Prozesse / Electro Chemical Processes

L

2

 

 

 

21000

2

SC-SIS

Forschungsstudium / Students in Science

 

2,06
7

PF

1

5

21010

2

 

Forschungsseminar / Research Seminar

S

2

 

 

 

2

 

Anleitung zur Projekt- und Labortätigkeit / Master-Leadership

L

0,06
7

 

 

 

21200

2

SC-STO

Aktuelle wissenschaftliche Themen / Latest Scientific Topics

 

4

PF

1

5

21210

2

 

(variable Themen) / (variable topics)

V

2

 

 

 

2

 

(variable Themen) / (variable topics)

L

2

 

 

 

21500

2

PE-TUO

Thermische Trennverfahren / Fluid Separation Processes

 

4

PF

1

5

21510

2

 

Vertiefung thermische Trennverfahren / Advanced Fluid Separation Processes

V

2

 

 

 

2

 

Vertiefung thermische Trennverfahren / Advanced Fluid Separation Processes

L

2

 

 

 

21300

2

PE-ENP

Umweltverfahrenstechnik / Environmental Process Technologies

 

4

K/M/H

1

5

21310

2

 

Kommunale und industrielle Umwelttechnik / Domestic and Industrial Environmental Technologies

V

2

 

 

 

2

 

Meerwasserentsalzung / Sea Water Desalination

V

2

 

 

 

21400

2

PE-CRE

Chemische Reaktionstechnik / Chemical Reaction Engineering

 

4

PF

1

5

21410

2

 

Vergasung und Chemische Reaktionen / Chemical Reactions and Gasification

V

2

 

 

 

2

 

Modellierung von Reaktionssystemen / Modelling of Reaction Systens

L

2

 

 

 

31000

3

MA-PEET

Masterarbeit / Master Thesis

 

 

MA

6

30

31010

3

 

Masterarbeit / Master Thesis

 

 

 

4

 

31020

3

 

Kolloquium / Colloquium

S

0,25

 

2

 

 

 

 

Summe

 

41,4
5

 

 

90

Erläuterungen und Abkürzungen:

CP:

Leistungspunkte (Credit-Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS),

GFG:

Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Gesamtnote

L:

Labor/Lab,

Modulbez.:

Modulbezeichnung,

PL:

Prüfungsleistung,

Prüf.-Nr.:

Prüfungsnummer,

Sem.:

Semester,

SWS:

Semesterwochenstunden,

V:

Vorlesung/Lecture.

Abkürzungen der Prüfungsleistungen:

H:

Hausarbeit,

K:

schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur),

M:

mündliche Prüfung,

MA:

Masterarbeit und Kolloquium,

PF:

Portfolio; eine Portfolioprüfung umfasst mehrere semesterbegleitende Teilprüfungen, wie Versuchsauswertungen, Laborberichte, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen und Klausuren. Prüfungsanforderungen und Termine werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Die aufgeführten Prüfungsformen innerhalb eines Moduls stehen für mögliche Alternativen.

Die zu erbringende Prüfungsleistung wird am Anfang des Semesters bekannt gegeben.


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