Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Windenergietechnik (Fachspezifischer Teil) vom 11. Juli 2023

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Windenergietechnik (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:11.07.2023 Inkrafttreten01.10.2023
Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 1000
Zitiervorschlag: "Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Windenergietechnik (Fachspezifischer Teil) vom 11. Juli 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 1000)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: WindEnBRHfMastPO BR 2023
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:WindEnBRHfMastPO BR 2023
Ausfertigungsdatum:11.07.2023
Gültig ab:01.10.2023
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2023, 1000
Gliederungs-Nr:-
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven
für den Studiengang Windenergietechnik (Fachspezifischer Teil)
Vom 11. Juli 2023
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 21. August 2023 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), den vom Fachbereichsrat auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossenen fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Windenergietechnik in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 28. März 2017 (Brem.ABl. S. 677) (AT-MPO), der zuletzt durch Ordnung vom 24. Mai 2022 (Brem.ABl. S. 501) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie beinhaltet eine Praxisphase, die Masterarbeit und das Kolloquium.

(2) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 90 Leistungspunkte zu erbringen.

§ 2
Praxisphase

Die Praxisphase findet in der Regel im 3. Semester statt und umfasst einen Zeitraum von 8 bis 14 Wochen. Die Praxisphase soll in einem Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung durchgeführt werden.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen sowie die zu erbringenden Studienleistungen regelt Anlage 1.

(2) Eines von drei Austauschmodulen (mit AM gekennzeichnet) kann auf Antrag bevorzugt durch ein Modul eines anderen Masterstudienganges ersetzt werden.

(3) Im Wahlmodul können zusätzlich angebotene Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen anderer Masterstudiengänge ausgewählt werden.

§ 4
Masterarbeit und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Masterarbeit und dem Kolloquium, in dem die Masterarbeit zu verteidigen ist.

(2) Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 55 Leistungspunkte erreicht hat.

(3) Die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit beträgt bei ausschließlicher Beschäftigung mit der Masterarbeit 16 Wochen. Die Masterarbeit soll in einem Unternehmen bzw. einer Forschungseinrichtung durchgeführt werden.

§ 5
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 20 % aus der Note der Masterarbeit, zu 5 % aus der Note des Kolloquiums und zu 75 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1. Der Durchschnitt der übrigen Modulnoten wird mit den jeweils zugeordneten Leistungspunkten gewichtet berechnet.

§ 6
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Science“.

§ 7
Inkrafttreten und Übergangsregelungen

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt der fachspezifische Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Windenergietechnik vom 18. Dezember 2018 (Brem.ABl. 2019 S. 774) außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Masterprüfung nach dem fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Windenergietechnik vom 18. Dezember 2018 (Brem.ABl. 2019 S. 774) ab. Auf Antrag können sie die Masterprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden können. Diese Regelung gilt bis zum 30. September 2024. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden können.

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungs- und Studienleistungen

Prüf.-
nr.

Modul
bez.

Sem

Modul / Lehrveranstaltungen

SWS

SL

PL

GF

CP

11000

WE-WEA

1

Windenergieanlage und Rotor (AM)

 

 

K/M/R

1

5

11010

 

 

Wind Energy Techniques (e)

2

 

 

 

 

 

 

Rotoraerodynamik

1

 

 

 

 

 

 

Rotorstrukturen & -materialien

2

 

 

 

 

11200

WE-MSD

1

Messtechnik & Daten

 

 

K/M/P

1

7

11210

 

 

Messtechnik, Sensorik und Datenanalyse (MSD)

2

 

 

 

 

 

 

Labor MSD

4

 

 

 

 

11300

WE-STR

1

Turmstrukturen

 

 

K/M

1

4

11310

 

 

statische und dynamische Strukturauslegung

2

 

 

 

 

 

 

Übungen statische und dynamische Strukturauslegung

1

 

 

 

 

11400

WE-KOM

1

Komponentenauslegung (AM)

 

 

K/M

1

4

11410

 

 

Komponentenauslegung und Nachweisführung

2

 

 

 

 

 

 

Übungen Komponentenauslegung und Nachweisführung

1

 

 

 

 

11500

WE-WPP

1

Windparkplanung und -betrieb (AM)

 

 

 

 

5

 

 

 

Windparkplanung in der Praxis

1

 

 

 

 

11510

 

 

Projekt Windpark

1

 

K/M/P

0,5

 

11520

 

 

Technisches Anlagen- und Parkmanagement

2

 

K/M/P

0,5

 

11600

WE-PEN

1,2

Projekt Entwurf WEA

 

 

P

1

6

11610

 

 

Entwurf WEA

2

 

 

 

 

 

 

Projekt Entwurf WEA

2

 

 

 

 

11700

WE-PBF

1,2

Projekt Betriebsführung WEA

 

 

P

1

5

11710

 

 

Projekt Betriebsführung

2

 

 

 

 

21000

WE-SRT

2

Steuer- und Regelungstechnik

 

 

K/P/M

1

5

21010

 

 

WEA Steuer- und Regelungstechnik

2

 

 

 

 

 

 

Labor Steuer- und Regelungstechnik

3

 

 

 

 

21100

WE-AER

2

Lastensimulation

 

 

K/M/P

1

7

21110

 

 

Aeroelastische Lastensimulation

3

 

 

 

 

 

 

Übung Aeroelastische Lastensimulation

3

 

 

 

 

21200

WE-MAN

2

Sicherheit und Management

 

 

K/M/P

 

5

21210

 

 

Sicherheit in Offshore- Windparks

1

 

 

 

 

 

 

Führungsthemen im Management

3

 

 

 

 

21300

WE-TRS

2

Mechanischer und elektrischer Triebstrang

 

 

K/M/P

1

4

21310

 

 

Mechanischer Triebstrang

1

 

 

 

 

 

 

Elektrischer Triebstrang & Netzanbindung

2

 

 

 

 

21400

WE-WPF

2

Wahlmodul

 

 

 

1

3

21410

 

 

Wahlfach 1

 

 

 

 

 

21420

 

 

Wahlfach 2

 

 

 

 

 

31000

 

3

Praxisphase

 

H

 

 

10

31010

 

 

Praxisphase

 

 

 

 

 

31100

 

3

Masterarbeit

3,75

 

 

 

20

31110

 

 

Masterarbeit

 

 

 

0,8

 

31120

 

 

Kolloquium

 

 

 

0,2

 

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf.-nr.:

Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung),

Sem:

Semester,

Modul Bez.:

Modulbezeichnung (vom Fachbereich festgelegt),

Art:

Veranstaltungsart (V - Vorlesung, L - Labor, Ü - Übung),

SWS:

Semesterwochenstunden,

SL:

Studienleistung (unbenotet),

PL:

Prüfungsleistung,

GF:

Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält,

CP:

Leistungspunkte (Credit-Points)
nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS).

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:

schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur),

M:

Mündliche Prüfung,

R:

schriftlich ausgearbeitetes Referat,

H:

Hausarbeit,

P:

Projektarbeit,

V:

Praktischer Versuch,

„ / “:

alternative Prüfungsleistungen.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.