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Mehr Geld für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften

Zahlungen müssen manuell in jedem Einzelfall umgestellt werden

Geflüchtete mit Anspruch auf finanzielle Leistungen können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November mit höheren Zahlungen rechnen. Das oberste deutsche Gericht hat eine bundesrechtliche Regelung für grundgesetzwidrig erklärt, die Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften finanziell gleichgestellt hat mit Personen in einer Lebensgemeinschaft.

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Senatskanzlei
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Senatspressestelle Bremen
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