Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Inhaltsübersicht

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung vom 21. Juni 2022

Veröffentlichungsdatum:07.07.2022 Inkrafttreten01.08.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 458
Zitiervorschlag: "Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) vom 21. Juni 2022 (Brem.ABl. 2022, S. 458)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Erlassdatum:21.06.2022
Fassung vom:21.06.2022
Gültig ab:01.08.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 458
Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung

Vom 21. Juni 2022

I.

Die zwischen den Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vereinbarte Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) wird für das Land Bremen in Kraft gesetzt.

II.

Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. August 2022 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung betreffend die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) vom 15. April 2019 außer Kraft.

Bremen, den 21. Juni 2022

Die Senatorin für Justiz und Verfassung


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.