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Ortsgesetz über den Ausgleich für das Gemeindesteueraufkommen im stadtbremischen Überseehafengebiet

Veröffentlichungsdatum:22.05.2019 Inkrafttreten01.01.2020
Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 312
Zitiervorschlag: "Ortsgesetz über den Ausgleich für das Gemeindesteueraufkommen im stadtbremischen Überseehafengebiet vom 14. Mai 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 312)"

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juris-Abkürzung: GemStÜSeehfOG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GemStÜSeehfOG BR
Ausfertigungsdatum:14.05.2019
Gültig ab:01.01.2020
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2019, 312
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz über den Ausgleich für das Gemeindesteueraufkommen im
stadtbremischen Überseehafengebiet
Vom 14. Mai 2019
Zum 22.01.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz:

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§ 1
Ausgleich des Gemeindesteueraufkommens

Zum Ausgleich des Aufkommens der Gemeindesteuern im stadtbremischen Überseehafengebiet in Bremerhaven zahlt die Gemeinde Bremen jährlich sechs Millionen Euro an die Gemeinde Bremerhaven.

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§ 2
Zahlungsmodalität

Die in § 1 genannte Gesamtsumme des Gemeindesteuerausgleichs wird in vier Zahlungen zu jeweils 1,5 Mio. € aufgeteilt. Die Zahlungen erfolgen jeweils zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September und zum 1. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres.

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§ 3
Inkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Bremen, den 14. Mai 2019

Der Senat

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