Zum 22.01.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1
Ausgleich des Gemeindesteueraufkommens
Zum Ausgleich des Aufkommens der Gemeindesteuern im stadtbremischen Überseehafengebiet in Bremerhaven zahlt die Gemeinde Bremen jährlich sechs Millionen Euro an die Gemeinde Bremerhaven.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
Zahlungsmodalität
Die in § 1 genannte Gesamtsumme des Gemeindesteuerausgleichs wird in vier Zahlungen zu jeweils 1,5 Mio. € aufgeteilt. Die Zahlungen erfolgen jeweils zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September und zum 1. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres.
Einzelansicht Seitenanfang§ 3
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Bremen, den 14. Mai 2019
Der Senat
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