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Ortsgesetz über die Erhebung von Kanalanschlußbeiträgen in der Stadtgemeinde Bremen vom 22. Dezember 1998

juris-Abkürzung:KanABeitrG BR 1998
Ausfertigungsdatum:22.12.1998
Gültig ab:29.12.1998
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1998, 374
Gliederungs-Nr:2130-f-4
Ortsgesetz über die Erhebung von Kanalanschlußbeiträgen
in der Stadtgemeinde Bremen
Vom 22. Dezember 1998*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 3 geändert durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 02.10.2001 (Brem.GBl. S. 337)

2.

§ 6 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 22.06.2004 (Brem.GBl. S. 313)

3.

§ 6 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 10.07.2007, 04.09.2007 und 22.06.2008 (Brem.GBl. 2009 S. 129)

4.

§ 6 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

5.

§ 3 geändert durch Artikel 3 des Ortsgesetzes vom 01.12.2015 (Brem.GBl. S. 520)

6.

§ 6 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Fußnoten

*
[Verkündet als Artikel 4 des Ortsgesetzes zur Änderung ortsgesetzlicher Regelungen im Bereich des Rechts der Stadtentwässerung und des Gebühren- und Beitragsrechts vom 22. Dezember 1998 (Brem.GBl. 1998 S. 374)]
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