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  • Ortsgesetz über die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2026 vom 22. Januar 2026

Ortsgesetz über die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2026

Veröffentlichungsdatum:22.01.2026 Inkrafttreten01.01.2026
Fundstelle Brem.GBl. 2026, S. 35
Zitiervorschlag: "Ortsgesetz über die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2026 vom 22. Januar 2026 (Brem.GBl. 2026, S. 35)"

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juris-Abkürzung: GewStHFestBRHOG BR 2026
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GewStHFestBRHOG BR 2026
Ausfertigungsdatum:22.01.2026
Gültig ab:01.01.2026
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2026, 35
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz über die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2026
Vom 22. Januar 2026
Zum 12.03.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Gesetz:

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§ 1
Steuersätze (Hebesätze)

Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

Hebesatz 260 v. H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

Hebesatz 927 v. H.

2.

Gewerbesteuer

Hebesatz 460 v. H.

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§ 2
Inkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.

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