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Ortsgesetz über die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen in der Stadt Bremerhaven

Veröffentlichungsdatum:10.05.1968 Inkrafttreten11.05.1968
Fundstelle Brem.GBl. 1968, S. 97
Zitiervorschlag: "Ortsgesetz über die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen in der Stadt Bremerhaven vom 5. April 1968 (Brem.GBl. 1968, S. 97)"

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juris-Abkürzung: AmtlBekVeröffBRHVOG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:AmtlBekVeröffBRHVOG BR
Ausfertigungsdatum:05.04.1968
Gültig ab:11.05.1968
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1968, 97
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz über die Veröffentlichung
amtlicher Bekanntmachungen in der Stadt Bremerhaven
Vom 5. April 1968
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Magistrat verkündet das nachstehende von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:

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§ 1

Anordnungen und Mitteilungen der Stadt Bremerhaven, die öffentlich bekanntzumachen sind, werden, soweit sie nicht im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen oder im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen zu verkünden sind, unter der Überschrift "Amtliche Bekanntmachungen" in der Nordsee-Zeitung veröffentlicht.

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§ 2

Fristen beginnen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes festgesetzt ist, am Tage nach der Veröffentlichung zu laufen.

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§ 3

Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten entgegenstehende Vorschriften außer Kraft.

Bremerhaven, den 5. April 1968

Magistrat der Stadt Bremerhaven

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