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  • Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats der Stadt Bremerhaven vom 22. Juni 1995

Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats der Stadt Bremerhaven

Veröffentlichungsdatum:09.08.1995 Inkrafttreten31.01.1996
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 31.01.1996 bis 09.07.2007Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1995, S. 361

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juris-Abkürzung: MagMitglBRHOG BR 1995
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:MagMitglBRHOG BR 1995
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats der Stadt Bremerhaven
Vom 22. Juni 1995
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 31.01.1996 bis 09.07.2007

aufgeh. durch § 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2007 (Brem.GBl. S. 411)

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Der Magistrat verkündet das nachstehende von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:

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§ 1

Die Zahl der Magistratsmitglieder wird auf 13, und zwar 5 hauptamtliche und 8 ehrenamtliche Magistratsmitglieder, festgesetzt.

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§ 2

(1) Dieses Ortsgesetz tritt am 31. Januar 1996 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats in der Stadt Bremerhaven vom 19. Oktober 1983 (Brem.GBl. S. 509) außer Kraft.

Bremerhaven, den 22. Juni 1995
Magistrat der Stadt Bremerhaven

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