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  • Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats in der Stadt Bremerhaven vom 12. September 2019

Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats in der Stadt Bremerhaven

Veröffentlichungsdatum:02.10.2019 Inkrafttreten03.10.2019
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 03.10.2019 bis 21.07.2023Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 601

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juris-Abkürzung: BRHMagZahlOG BR 2019
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BRHMagZahlOG BR 2019
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats
in der Stadt Bremerhaven
Vom 12. September 2019
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 03.10.2019 bis 21.07.2023

aufgeh. durch § 2 Absatz 2 des Ortgesetzes vom 4. Juli 2023 (Brem.GBl. S. 490)

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Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:

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§ 1

Die Zahl der Magistratsmitglieder wird auf 10, und zwar 4 hauptamtliche und 6 ehrenamtliche Magistratsmitglieder, festgesetzt.

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§ 2

(1) Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Ortsgesetz über die Zahl der Mitglieder des Magistrats der Stadt Bremerhaven vom 5. Juli 2007 (Brem.GBl. S. 411) außer Kraft.

Bremerhaven, den 17. September 2019

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

Grantz
Oberbürgermeister

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