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Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereiches Sögestraße

Veröffentlichungsdatum:13.12.2022 Inkrafttreten01.01.2023
Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 886
Zitiervorschlag: "Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereiches Sögestraße vom 13. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 886)"

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juris-Abkürzung: InnBerSögeOG BR 2022
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:InnBerSögeOG BR 2022
Ausfertigungsdatum:13.12.2022
Gültig ab:01.01.2023
Gültig bis:31.12.2027
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2022, 886
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereiches Sögestraße
Vom 13. Dezember 2022
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2027

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft nach § 4 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren vom 18. Juli 2006 (Brem.GBl. S. 350 - 7130-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 27. Mai 2014 (Brem.GBl. S. 280) geändert worden ist, beschlossene Ortsgesetz:

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§ 1
Innovationsbereich

Auf den Flächen, die in Anlage 1 mit einer fettgedruckten roten Linie umrandet sind, wird ein Innovationsbereich eingerichtet. In Anlage 2 sind die im Innovationsbereich liegenden Grundstücke aufgeführt.

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§ 2
Ziele und Maßnahmen

(1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, die Sögestraße als Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort zu stärken und zu entwickeln.

(2) Zur Erreichung dieses Ziels ist vorgesehen,

1.

die Standortmarke mit werblichen Maßnahmen weiterzuentwickeln, insbesondere durch

a)

die Fortführung der einheitlichen Werbelinie,

b)

die Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftrittes,

c)

die Intensivierung der Präsenz in Sozialen Netzwerken,

d)

die Werbung in gedruckten Medien;

2.

die einheitliche Winterbeleuchtung im Innovationsbereich fortzuführen;

3.

imageprägenden Veranstaltungen, auch mit Alleinstellungsmerkmal, zu entwickeln;

4.

die Sauberkeit durch tägliche und anlassbezogene Reinigungen zu verbessern;

5.

die Sicherheit zu verbessern;

6.

Gestaltungsmerkmale weiter gemeinsam mit den zuständigen Behörden zu entwickeln, insbesondere für

a)

die Standorte von Fahrradständern, Plakatierungen, Aufstellern, Werbefahnen, Mülleimern und öffentlicher Möblierung,

b)

die Beschilderung im Straßenraum;

c)

eine Verbesserung der Querung Schüsselkorb;

7.

die temporäre Begrünung durch das Aufstellen einheitlicher Pflanzgefäße sowie Begrünung allgemein fortzusetzen;

8.

die Unterhaltung der Beleuchtung der Schweineskulptur;

9.

die Eingangssituationen zu betonen z.B. durch zusätzliche Bepflanzungen, Überspannungen bzw. bronzefarbene Logos in Pflastersteinen.


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§ 3
Aufgabenträger

Aufgabenträger ist die CS City-Service GmbH, Bremen.

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§ 4
Standortausschuss

Dem Standortausschuss gehören eine Vertreterin oder ein Vertreter der betroffenen Grundstückseigentümer, der gewerblichen und freiberuflichen Mieter im Innovationsbereich, der Stadtgemeinde Bremen und der Handelskammer Bremen an. Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, die Ortsamtsleitung des Ortsamtes Mitte - Östliche Vorstadt, sowie die Beiratssprecherin beziehungsweise der Beiratssprecher des Beirates Mitte nehmen an den Sitzungen des Standortausschusses beratend teil.

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§ 6
Verwaltungspauschale

Als Pauschale für den Verwaltungsaufwand wird ein Betrag in Höhe von ein Prozent der tatsächlich eingegangenen Zahlungen festgesetzt.

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§ 7
Geltungsdauer

Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.

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Anlage 2

(zu § 1)

Lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstückskennzeichen

Straße

Hausnummer

Teilung

1

Altstadt 4

805/1

Sögestraße

62-64a

 

2

Altstadt 4

804/1

Sögestraße

60

55,31%

3

Altstadt 4

803/2

Sögestraße

58

44,66%

4

Altstadt 4

802/4

Sögestraße

56

 

5

Altstadt 4

801/3

Sögestraße

54

 

6

Altstadt 4

800/10

Sögestraße

50-52

 

7

Altstadt 4

799/1

Sögestraße

48

 

8

Altstadt 4

798/4

Sögestraße

46

 

9

Altstadt 4

796/1

Sögestraße

42-44

 

10

Altstadt 4

795/1

Sögestraße

40

 

 

 

 

Sögestraße

36-38

 

11

Altstadt 4

783/5; 794/1

Carl-Ronning-Straße

3

 

12

Altstadt 4

793/1

Sögestraße

34

 

13

Altstadt 4

788/1

Sögestraße

30-32

 

14

Altstadt 4

749/4

Sögestraße

22-28

50%

15

Altstadt 4

745/4

Sögestraße

18-20

50%

16

Altstadt 4

744/1

Sögestraße

16

 

17

Altstadt 4

123/1; 123/2

Sögestraße

1

 

18

Altstadt 4

122

Sögestraße

3

 

19

Altstadt 4

121

Sögestraße

5

 

20

Altstadt 4

120

Sögestraße

7

 

21

Altstadt 4

119

Sögestraße

9

 

22

Altstadt 4

118/1; 118/2

Sögestraße

9a

 

23

Altstadt 4

117

Sögestraße

11

 

24

Altstadt 4

115

Sögestraße

15

 

25

Altstadt 4

113/1

Sögestraße

17-19

 

26

Altstadt 4

138

Sögestraße

21

 

27

Altstadt 4

146/2

Sögestraße

23

 

28

Altstadt 4

159

Sögestraße

25

 

29

Altstadt 4

160/3

Sögestraße

27

 

30

Altstadt 4

161/3

Sögestraße

29

 

31

Altstadt 4

163/2

Sögestraße

31-33

87,03%

32

Altstadt 4

164/1; 213/22; 213/24; 213/26; 213/28

Sögestraße

35

 

33

Altstadt 4

165/1

Sögestraße

37-39

85,04

34

Altstadt 4

167/2

Sögestraße

41

 

35

Altstadt 4

168/2; 213/29

Sögestraße

43

 

36

Altstadt 4

169/1; 213/30

Sögestraße

45

 

37

Altstadt 4

170/24

Sögestraße

47-51

 

38

Altstadt 4

702/1; 480/25; 480/27; 698/6; 698/7; 698/8; 698/9; 698/11

Sögestraße

2

20,40%

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