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  • Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereichs Ansgari Quartier vom 12. Dezember 2017

Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereichs Ansgari Quartier

Veröffentlichungsdatum:15.12.2017 Inkrafttreten01.01.2018
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2022Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2017, S. 725

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juris-Abkürzung: InnBerAnsgarOG BR 2018
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:InnBerAnsgarOG BR 2018
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereichs Ansgari Quartier
Vom 12. Dezember 2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2022

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft nach § 4 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren vom 18. Juli 2006 (Brem.GBl. S. 350 - 7130-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 27. Mai 2014 (Brem.GBl. S. 280) geändert worden ist, beschlossene Ortsgesetz:

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§ 1
Innovationsbereich

Auf den Flächen, die in Anlage 1 mit einer fettgedruckten gelben Linie umrandet sind, wird ein Innovationsbereich eingerichtet. In Anlage 2 sind die im Innovationsbereich liegenden Grundstücke aufgeführt.

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§ 2
Ziele und Maßnahmen

(1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, das Ansgari Quartier als Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort zu stärken und zu entwickeln.

(2) Zur Erreichung dieses Ziels ist vorgesehen,

1.

imageprägende Veranstaltungen durchzuführen, insbesondere

a)

regelmäßige Veranstaltungen an Samstagen,

b)

die temporäre Begrünung,

c)

die Begleitung der Musikfesteröffnung,

d)

die Weihnachtsbeleuchtung;

2.

ein Werbekonzept umzusetzen, insbesondere durch

a)

Schaltung von Anzeigen,

b)

Ausbau und Pflege der Internetseite,

c)

Beschaffung von Werbemitteln,

d)

Durchführung von Pressearbeit;

3.

das Gestaltungskonzept weiterzuentwickeln und Anschaffungen zu pflegen.


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§ 3
Aufgabenträger

Aufgabenträger ist die CS City-Service GmbH, Bremen.

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§ 4
Standortausschuss

Dem Standortausschuss gehören ein Vertreter der betroffenen Grundstückseigentümer, der gewerblichen und freiberuflichen Mieter im Innovationsbereich, der Stadtgemeinde Bremen und der Handelskammer Bremen an. Ein Vertreter der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, der Ortsamtsleiter des Ortsamtes Mitte - Östliche Vorstadt, sowie der Beiratssprecher des Beirates Mitte nehmen an den Sitzungen des Standortausschusses beratend teil.

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§ 6
Verwaltungspauschale

Als Pauschale für den Verwaltungsaufwand wird ein Betrag in Höhe von 1 Prozent der tatsächlich eingegangenen Zahlungen festgesetzt.

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§ 7
Geltungsdauer

Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Bremen, den 12. Dezember 2017

Der Senat

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Anlage 2

zu § 1

lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstückskennzeichen

Straße

Hausnummer

Teilung

1

Altstadt 3

00133/005; 00136/011

Ansgaritorstraße

16, 17, 18, 19, 20

50%

2

Altstadt 3

00134/001; 00134/6

Ansgaritorstraße

21

 

3

Altstadt 3

00136/008

Ansgaritorstraße

22

 

4

Altstadt 3

00137/009; 00137/011

Ansgaritorstraße

24

 

 

 

00137/012; 00137/013

 

 

 

 

 

00137/014

 

 

 

5

Altstadt 3

00138/003

Hutfilterstraße

1, 3, 5

 

6

Altstadt 3

00297/012

Ansgarikirchhof

14, 16, 18

52,58%

7

Altstadt 3

00315/001; 00315/002

Ansgarikirchhof;

19, 21

53,55%

 

 

00315/003; 00317/014

Ansgaritorstraße

1, 1A,1B

 

 

 

00317/012; 00401/010

 

 

 

 

 

00401/011; 00401/012

 

 

 

 

 

00401/013; 00401/014

 

 

 

 

 

00401/015; 00401/028

 

 

 

 

 

00401/030; 00115/023

 

 

 

 

 

00314/001; 00314/003

 

 

 

 

 

00329/003; 00313/007

 

 

 

 

 

312

 

 

 

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