Ortsgesetz zur Übertragung der Zustimmungsentscheidung der Gemeinde nach § 36a des Baugesetzbuches auf die Senatorin oder den Senator für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung vom 3. Februar 2026
Ortsgesetz zur Übertragung der Zustimmungsentscheidung der Gemeinde nach § 36a des Baugesetzbuches auf die Senatorin oder den Senator für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung