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Platzzahlbegrenzung wird ausgeweitet

Neue Regelung soll mehr Kurzzeitpflegeplätze ermöglichen

Der Senat hat heute (26. Mai 2026) der Ausweitung der bestehenden Platzzahlbegrenzung in stationären Pflegeeinrichtungen von 80 auf 120 Langzeitpflegeplätzen zugestimmt. Die Änderung geht zurück auf einen Beschluss der Senatskommission Sozialleistungen. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz wird die Neufassung der Regelung in der Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz bis zum Sommer 2026 erlassen.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
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Senatspressestelle Bremen
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