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- Pressemitteilung:Verwaltungsgericht Bremen bestätigt: Vertraulich bleibt vertraulich!
Pressemitteilung:Verwaltungsgericht Bremen bestätigt: Vertraulich bleibt vertraulich!
Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Infromationsfreiheit vom 26. April 2010
Kurzbeschreibung
Menschen, die sich vertraulich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, um von Datenschutzverstößen zu berichten, dürfen sich darauf verlassen, dass sie anonym bleiben, selbst wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen in seinem Urteil vom 25. März 2010 (Aktenzeichen 2 K 548/09) festgestellt.
Ressort
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Der Landesbeauftragte für Datenschutz