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Richtlinie für die Tourismusförderung zur Umsetzung der Tourimusstrategie Stadt Bremen 2030+ (Richtlinie TSB30+)

Information zum Verwendungszweck der stadtbremischen Einnahmen aus der Tourismusabgabe ("Citytax") bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, gewährt Zuwendungen für die Förderung touristischer Projekte, die einen Beitrag leisten, die Tourismusstrategie der Stadt Bremen 2030+ nachhaltig umzusetzen.

Gegenstände der Förderung sind
- Projekte im Destinations-, Tourismus-, Kongress-, Standort- und Identitätsmarketing für die Stadt Bremen,
- Projekte zur Weiterentwicklung von Besuchsorten sowie Schaffung und Vermarktung barrierefreier, digitaler, nachhaltiger, fahrrad- und klimafreundlicher Freizeit- und Tourismusangebote der Stadt Bremen.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in der Stadtgemeinde Bremen, deren Beteiligungsverhältnisse oder satzungsmäßiger Zweck die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen der Freien Hansestadt Bremen bzw. der Stadtgemeinde Bremen auf dem Gebiet des Tourismus gewährleisten.

Ressort
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
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