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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2015 - Reisekostenrecht; hier: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2015 (§ 3 Abs. 3 BremTGV)

Veröffentlichungsdatum:12.01.2015 Inkrafttreten01.01.2015 Bezug (Rechtsnorm)BremTGV § 3, SvEV § 2
Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2015 - Reisekostenrecht; hier: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2015 (§ 3 Abs. 3 BremTGV)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:14.01.2015
Fassung vom:14.01.2015
Gültig ab:01.01.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3 BremTGV, § 2 SvEV
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2015 - Reisekostenrecht; hier: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2015 (§ 3 Abs. 3 BremTGV)

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2015 -
Reisekostenrecht;
hier:
Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2015 (§ 3 Abs. 3 BremTGV)

Verteiler: „Alle Dienststellen, Betriebe und Einrichtungen mit Schulen“

Da sich die für die Festsetzung der Sachbezugswerte nach § 3 Absatz 3 Bremische Trennungsgeldverordnung (BremTGV) maßgeblichen Werte für Verpflegung aus § 2 Absatz 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) für das Jahr 2015 nicht verändert haben, gelten die mit meinem Rundschreiben 02/2014 bekannt gegebenen Sachbezugswerte auch für das Jahr 2015.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen
Referat 30
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail:
Dienstrecht@finanzen.bremen.de


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