Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2019 - Neufassung der Richtlinien zum Ankauf und zur Vermarktung von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2019 - Neufassung der Richtlinien zum Ankauf und zur Vermarktung von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen

Veröffentlichungsdatum:13.03.2019 Inkrafttreten13.03.2019 Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2019 - Neufassung der Richtlinien zum Ankauf und zur Vermarktung von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:13.03.2019
Fassung vom:13.03.2019
Gültig ab:13.03.2019
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2019 - Neufassung der Richtlinien zum Ankauf und zur Vermarktung von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2019
Neufassung der Richtlinien zum Ankauf und zur Vermarktung von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen

Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen

Vorbemerkung

Für den Grundstücksverkehr des Landes und der Stadtgemeinde Bremen sind ergänzend zu den einschlägigen gesetzlichen Regelungen die Richtlinien über den Ankauf und zur Vermarktung von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde anzuwenden. Die Richtlinien dienen den liegenschaftsverwaltenden Einheiten als Grundlage bei der Vermarktung öffentlicher Grundstücke und Immobilien sowie in Erwerbsangelegenheiten.

Letztmalig wurden die Richtlinien 2008 aktualisiert. Zwischenzeitlich hat sich an verschiedenen Stellen die Notwendigkeit einer Überarbeitung bzw. Ergänzung ergeben. Bisher gar nicht bzw. nicht ausreichend geregelte Sachverhalte sind in die Richtlinie aufzunehmen.

Wesentliche Veränderungen

Wesentliche Änderungen sind

die Aufnahme des Themas „Ankauf von Grundstücken“,
der Verweis auf den Einsetzungsbeschluss der Bremischen Bürgerschaft bei der Kompetenzregelungen zu An- und Verkäufen
die Übernahme der Definition „Voller Wert“ aus der VV zu § 63,64 LHO.

Einführung

Die Neufassung der Richtlinien zum Ankauf und zur Vermarktung von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen wurde am 20.11.2018 durch den Senat und am 18.12.2018 durch den HaFa beschlossen. Die Richtlinie tritt am 18.12.2018 in Kraft. Die Neufassung der Richtlinien zum Ankauf und zur Vermarktung von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen wird gleichzeitig elektronisch auf der Internetseite der Senatorin für Finanzen veröffentlicht (https://www.finanzen.bremen.de/haushalt/wirtschaftlichkeitsuntersuchungen/1_hilfe_fuer_vorlagenersteller/1_5_dokumentenpool-9810#Hochbau).

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen
Referat Q12
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail:
hochbau-immobilien@finanzen.bremen.de


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.