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Rundschreiben des Senators für Finanzen
Nummer 02/2026 vom 2. Februar 2026
Wegfall des Beförderungstermins 1. Juli ab dem Haushaltsjahr 2026
Verteiler: Alle Dienststellen
Über Verteilerlisten:
organisation@dienststelle.bremen.de
personal@dienststelle.bremen.de
Adressatenkreis:
alle Beschäftigten
Vorbemerkung
Der Senat hat im Rahmen seines Eckwertebeschlusses 2026/2027 den 1. Juli als weiteren einheitlichen Beförderungstermin abgeschafft.
Wegfall des Beförderungstermins 1. Juli eines Jahres ab dem Haushaltsjahr 2026
Der Senat hat am 17. Juni 2025 im Rahmen seines Eckwertbeschlusses 2026/2027 zur Aufstellung der Haushalte 2026 und 2027 u.a. den Wegfall des zweiten jährlichen Beförderungstermins (1. Juli) beschlossen.
Für Beförderungen steht damit zukünftig der 1. Januar eines Jahres als einheitlicher Beförderungstermin zur Verfügung.
Die Personalstellen werden in Vorbereitung der Beförderungen um entsprechende Beachtung gebeten.
Kontakt
Der Senator für Finanzen
Referat 30
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de