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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 02/2026 - Wegfall des Beförderungstermins 1. Juli ab dem Haushaltsjahr 2026

Veröffentlichungsdatum:02.02.2026 Inkrafttreten02.02.2026 Zitiervorschlag: "Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 02/2026 - Wegfall des Beförderungstermins 1. Juli ab dem Haushaltsjahr 2026"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:02.02.2026
Fassung vom:02.02.2026
Gültig ab:02.02.2026
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 02/2026 - Wegfall des Beförderungstermins 1. Juli ab dem Haushaltsjahr 2026

Rundschreiben des Senators für Finanzen
Nummer 02/2026 vom 2. Februar 2026

Wegfall des Beförderungstermins 1. Juli ab dem Haushaltsjahr 2026

Verteiler: Alle Dienststellen

Über Verteilerlisten:

organisation@dienststelle.bremen.de

personal@dienststelle.bremen.de

Adressatenkreis:

alle Beschäftigten

Vorbemerkung

Der Senat hat im Rahmen seines Eckwertebeschlusses 2026/2027 den 1. Juli als weiteren einheitlichen Beförderungstermin abgeschafft.

Wegfall des Beförderungstermins 1. Juli eines Jahres ab dem Haushaltsjahr 2026

Der Senat hat am 17. Juni 2025 im Rahmen seines Eckwertbeschlusses 2026/2027 zur Aufstellung der Haushalte 2026 und 2027 u.a. den Wegfall des zweiten jährlichen Beförderungstermins (1. Juli) beschlossen.

Für Beförderungen steht damit zukünftig der 1. Januar eines Jahres als einheitlicher Beförderungstermin zur Verfügung.

Die Personalstellen werden in Vorbereitung der Beförderungen um entsprechende Beachtung gebeten.

Kontakt

Der Senator für Finanzen
Referat 30
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de


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