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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05/2024 - Qualifizierung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 BremBesO (§ 9 Abs. 4 Nr. 3 BremLVO)

Veröffentlichungsdatum:31.01.2024 Inkrafttreten31.01.2024 Bezug (Rechtsnorm)BremLVO § 9
Zitiervorschlag: "Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05/2024 - Qualifizierung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 BremBesO (§ 9 Abs. 4 Nr. 3 BremLVO)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:31.01.2024
Fassung vom:31.01.2024
Gültig ab:31.01.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 9 BremLVO
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05/2024 - Qualifizierung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 BremBesO (§ 9 Abs. 4 Nr. 3 BremLVO)

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 05/2024 vom 31.01.2024

Qualifizierung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A14 BremBesO (§ 9 Abs. 4 Nr. 3 BremLVO)

Verteiler: Alle Dienststellen

Über Verteilerlisten:

organisation@dienststelle.bremen.de

personal@dienststelle.bremen.de

dienststellenleitung@dienststelle.bremen.de

Adressatenkreis:

Personalreferent:innen, Verwaltungsleiter:innen, Personalentwickler:innen

Vorbemerkung

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 14. Februar 2017 u.a. die Änderung des § 9 der BremLVO beschlossen. Durch die Änderung werden die Zulassungsvoraussetzungen für eine Qualifizierung im Rahmen einer sog. „Fachkarriere“ festgelegt. Die Qualifizierung ist vor allem auf Praktiker:innen zugeschnitten, die aufbauend auf einer längeren und erfolgreichen beruflichen Praxis die Voraussetzungen für die Wahrnehmung von Ämtern im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 erwerben sollen.

Zulassungsvoraussetzungen für die Qualifizierung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14

Der Beamtin oder dem Beamten müssen bereits Aufgaben eines bewerteten Amtes der Besoldungsgruppe A 14 übertragen worden sein. Die Bewertung erfolgt im Rahmen der besoldungs- und haushaltsrechtlichen Vorschriften auf der Basis eines Gutachtens des Kommunalen Arbeitgeberverbandes e.V.,
Die Beamtin oder der Beamte hat sich in dem Amt der Besoldungsgruppe A 13 mindestens drei Jahre überdurchschnittlich bewährt,
Die Beamtin oder der Beamte hat nach erstmaliger Übertragung eines Amtes der Laufbahngruppe 2 den Nachweis der dienstlichen Mobilität durch den Einsatz auf drei verschiedenen Verwendungen von jeweils mindestens zwölfmonatiger Dauer in sich deutlich voneinander unterscheidenden Funktionen erbracht. Zwei der Verwendungen müssen mindestens der Besoldungsgruppe A 11 zuzuordnen sein.

Zulassung, Anmeldung der Teilnehmenden, Durchführung und Kosten der Qualifizie-rung

Die jeweilige oberste Dienstbehörde der Beamtin oder des Beamten kann das erfolgreiche Durchlaufen eines Auswahlverfahrens vorschreiben. Sie trifft auch die Entscheidung über die Zulassung zur Qualifizierung.
Die jeweilige oberste Dienstbehörde meldet die zur Qualifizierung zugelassenen Beamtinnen und Beamten beim Senator für Finanzen an.
Mit der Anmeldung ist als Anlage ein Nachweis zu erbringen, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. In der Anlage werden folgende Dokumente erwartet:
Mitteilung der obersten Dienstbehörde, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind,
Kopie des Gutachtens des Kommunalen Arbeitgeberverbandes e.V.,
Kopie der dienstlichen Beurteilung bzw. Beurteilungen, aus denen hervorgeht, dass sich die Beamtin oder der Beamte in dem Amt der Besoldungsgruppe A 13 mindestens drei Jahre überdurchschnittlich bewährt hat,
Nachweis der dienstlichen Mobilität durch den Einsatz auf drei verschiedenen Verwendungen von jeweils mindestens zwölfmonatiger Dauer in sich deutlich voneinander unterscheidenden Funktionen, von denen zwei der Verwendungen mindestens der Besoldungsgruppe A 11 zugeordnet waren.
Die Organisation der Qualifizierungsmaßnahme obliegt dem Senator für Finanzen.
Die jeweilige Dienststelle stellt die zugelassene Beamtin oder den zugelassenen Beamten für den Besuch der Veranstaltungen und für die Ablegung des vorgeschriebenen Leistungsnachweises im Rahmen der Qualifizierung frei.
Die Kosten der Qualifizierung trägt die jeweilige Dienststelle der oder des Teilnehmenden. Die Kosten der gesamten Qualifizierung betragen 1.144,00 Euro pro Person. Wird die oder der Teilnehmende während der Qualifizierung in eine andere Dienststelle versetzt, hat sie oder er einen Anspruch auf die weitere Teilnahme an der Qualifizierung. Die neue Dienststelle übernimmt die Kosten der Qualifizierung ab dem Zeitpunkt der Versetzung.

Inhalt und Umfang der Qualifizierung

Die Qualifizierung umfasst insgesamt 176 Unterrichtsstunden (22 Tage) und setzt sich aus folgenden Modulen zusammen:

Modul 1: Strategisches Leiten und Führen in der öffentlichen Verwaltung
Modul 2: Personalmanagement
Modul 3: Führung und Zusammenarbeit
Modul 4: Öffentliche Finanzwirtschaft/Haushalt
Modul 5: Europakompetenzen, Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Modul 6: Verwaltungsmodernisierung und IT-Strategie Bremens
Modul 7: Wissenschaftliches Arbeiten/Präsentationstechniken

Nähere Angaben über den Inhalt der Module sind der Anlage zu entnehmen.

Feststellung des Erfolgs der Qualifizierung

Zum Abschluss der Qualifizierung ist festzustellen, ob diese mit Erfolg beendet wurde. Die Qualifizierung ist mit Erfolg beendet, wenn sie regelmäßig besucht und der vorgeschriebene Leistungsnachweis erfolgreich abgelegt wurde.
Die Qualifizierung ist regelmäßig besucht worden, wenn ¾ der Veranstaltungstage besucht wurden. Darüber erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung.
Alle Teilnehmenden an der Qualifizierung haben einen Leistungsnachweis abzulegen. Der Leistungsnachweis wird in der Regel am Ende der Qualifizierung abgelegt. Der Leistungsnachweis wird in der Regel als mündlicher Vortrag mit anschließender Diskussion von einer Prüfungskommission abgenommen. Andere Formen des Leistungsnachweises sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Prüfungskommission möglich.
Eine vom Senator für Finanzen eingesetzte Prüfungskommission stellt fest, ob der Leistungsnachweis erfolgreich oder nicht erfolgreich abgelegt wurde. Eine Leistung, die mit „nicht erfolgreich abgelegt“ bewertet wurde, kann einmal wiederholt werden.

Zeitplan

Die Durchführung der Qualifizierung ist im Zeitraum von vor dem Beginn der Sommerferien 2024 bis November 2024 geplant.

Die obersten Dienstbehörden werden gebeten, Beamtinnen und Beamte, die sich überdurchschnittlich bewährt haben und alle weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, dem Senator für Finanzen, Referat 33 spätestens bis zum 30. April 2024 zu benennen. Die Anträge auf die Bewertung des Amtes im Rahmen der besoldungs- und haushaltsrechtlichen Vorschriften bitte ich frühzeitig an den Kommunalen Arbeitgeberverband e.V. zu senden, damit dort rechtzeitig ein Gutachten erstellt werden kann.

Kontakt

Der Senator für Finanzen
Referat 33
Am Tabakquartier 56
28197 Bremen
E-Mail: referat33@finanzen.bremen.de

Der Senator für Finanzen
Referat 30 Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Personalvertretungsrecht
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de


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