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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 06/2026 – Einsatz von Large Language Models (LLMs) in der FHB

Veröffentlichungsdatum:26.03.2026 Inkrafttreten26.03.2026 Bezug (Rechtsnorm)32024R1084
Zitiervorschlag: "Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 06/2026 – Einsatz von Large Language Models (LLMs) in der FHB"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:26.03.2026
Fassung vom:26.03.2026
Gültig ab:26.03.2026
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:32024R1084
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 06/2026 – Einsatz von Large Language Models (LLMs) in der FHB

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 06/2026 vom 26.03.2026

Einsatz von Large Language Models (LLMs) in der FHB

Verteiler: Alle Dienststellen

Über Verteilerlisten:

organisation@dienststelle.bremen.de

personal@dienststelle.bremen.de

dienststellenleitung@dienststelle.bremen.de

it-stelle@dienststelle.bremen.de

Adressatenkreis:

alle Beschäftigten

Vorbemerkung

Mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung und zur Effizienzsteigerung interner Abläufe wird aktuell das KI-gestützte Projekt LLMoin in unserer Verwaltung eingeführt. Dabei handelt es sich um ein zentrales Chatbot-System, das auf Grundlage großer Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs) Verwaltungsprozesse unterstützen und automatisierte Kommunikationsdienste bereitstellen wird. Insbesondere soll das KI-System bei der Recherche, der Textgenerierung und dem Zusammenfassen von größeren Textmengen unterstützen.

LLMoin ist für Informationen mit dem Schutzbedarf (normal) freigegeben. Inhalte mit höherem Schutzbedarf dürfen nicht über LLMoin verarbeitet werden. Die zentrale Bereitstellung umfasst die Verantwortung für Datenschutz und Informationssicherheit im Rahmen des Betriebs.

1. Zentrale Vorgabe zur KI-Nutzung

LLMoin ist die einzige zugelassene generative KI-Anwendung innerhalb der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen. Die Nutzung anderer eigenständiger generativer KI-Systeme, darunter vor allem von den Anbietern OpenAI, Microsoft und Google, ist untersagt. Die allgemeine Nutzung von Standarddiensten (z.B. Internet-Suchmaschinen), die KI-Funktionen lediglich im Hintergrund integriert haben, bleibt davon unberührt.

Diese Maßnahme dient dem Schutz sensibler Daten, der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben sowie der rechtskonformen Implementierung künstlicher Intelligenz im Einklang mit geltendem europäischen und nationalem Recht. Die Einordnung von LLMoin nach der KI-Verordnung und die daraus folgenden Pflichten erfolgen zentral und werden fortlaufend bekanntgegeben.

2. Verantwortlichkeit bei abweichender Nutzung

Sollte in begründeten Ausnahmefällen eine Dienststelle den Einsatz einer anderen KI-Anwendung in Erwägung ziehen, liegt die volle Verantwortung für deren Auswahl, Einführung und Betrieb bei der jeweiligen Organisationseinheit. In einem solchen Fall sind insbesondere folgende Voraussetzungen zwingend zu erfüllen:

 Eigenständige Erarbeitung von Leitlinien zur Nutzung, einschließlich Risikoabschätzung und Zweckbindung,
 Transparente Dokumentation der eingesetzten Systeme und deren Trainingsdaten,
 Sicherstellung der Einhaltung der KI-Verordnung (EU) 2024/1084, insbesondere hinsichtlich:
 Risikoklassifizierung (Art. 6 ff. KI-VO),
 KI-Kompetenzförderung (Art. 4 KI-VO,
 Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 8 ff. KI-VO),
 Konformitätspflichten (Art. 40 ff. KI-VO),
 Schutz der Grundrechte und Nichtdiskriminierung.

Ein entsprechender Einsatz ist vorab mit der zuständigen Stelle abzustimmen.

Insbesondere ist hier die Zustimmung des zentralen Informationssicherheitsmanagements in der CISO-Funktion (informationssicherheit-fhb@finanzen.bremen.de) einzuholen.

3. Weiteres Vorgehen

Die Einführung von LLMOIN wird zentral koordiniert. Weitere Informationen zu Funktionsweise, Schulung und Implementierung folgen in Kürze. Ziel ist es, einen sicheren, einheitlichen und effizienten KI-Einsatz zu gewährleisten, der mit unseren ethischen und rechtlichen Standards im Einklang steht.

Für Support und Rückfragen steht die fachliche Leitstelle zur Verfügung (llmoin@finanzen.bremen.de). Weiterführende Hinweise und Vorlagen werden im Intranet oder in gesonderten Unterlagen, wie z.B. den Datenschutzhinweisen, bereitgestellt.

Kontakt

Der Senator für Finanzen
Referat 42
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: digitalisierungsbuero@finanzen.bremen.de


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