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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 10/2025 – Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten; hier: Ergänzung der Anlage 1 um Folgevereinbarung für die Arbeit im Homeoffice

Veröffentlichungsdatum:28.08.2025 Inkrafttreten28.08.2025 Zitiervorschlag: "Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 10/2025 – Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten; hier: Ergänzung der Anlage 1 um Folgevereinbarung für die Arbeit im Homeoffice"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:28.08.2025
Fassung vom:28.08.2025
Gültig ab:28.08.2025
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 10/2025 – Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten; hier: Ergänzung der Anlage 1 um Folgevereinbarung für die Arbeit im Homeoffice

Rundschreiben des Senators für Finanzen
Nummer 10/2025 vom 28.08.2025

Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten
hier: Ergänzung der Anlage 1 um Folgevereinbarung für die Arbeit im Homeoffice

Verteiler: Alle Dienststellen

Über Verteilerlisten:

organisation@dienststelle.bremen.de

personal@dienststelle.bremen.de

Adressatenkreis:

alle Beschäftigten

Vorbemerkung

Die Dienstvereinbarung „Ortsflexibles Arbeiten“ wurde am 13. Juli 2023 unterzeichnet und trat zum 1. September 2023 in Kraft.

Ortsflexibles Arbeiten im Sinne der Dienstvereinbarung umfasst das gelegentliche und in der Regel kurzfristige Arbeiten außerhalb der Dienststelle (mobile Arbeit) sowie das regelmäßige Arbeiten i. d. R. ganztägig von zu Hause (Homeoffice). Für die Arbeit im Homeoffice ist gem. § 4.1 (1) der Dienstvereinbarung der Abschluss einer Individualvereinbarung (Anlage 1 der Dienstvereinbarung) erforderlich, die auf maximal 2 Jahre befristet ist (vgl. § 4.2 (1)).

Verlängerung der Homeoffice-Vereinbarung

Eine Verlängerung der Vereinbarung zum Homeoffice ist möglich und kann – sofern sich an den Gegebenheiten und Rahmenbedingungen nichts geändert hat – ohne erneute Arbeitsschutzprüfung abgeschlossen werden. Die Folge-Vereinbarung muss jedoch erneut mitbestimmt werden. Dazu wird mit diesem Rundschreiben eine Muster-Folgevereinbarung zur Verfügung gestellt, die in die bestehende Anlage 1 der Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten (Muster-Vereinbarung) integriert wird.

Die Inhalte der mitbestimmten Folgevereinbarung dürfen nicht geändert werden, jedoch sind ressort- bzw. dienststellenspezifische Ergänzungen im Einvernehmen mit dem örtlichen Personalrat zulässig.

Fortgeltung des Rundschreibens 10/2023 und der Dienstvereinbarung

Das Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 10/2023 - Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten sowie die Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten vom 14.07.2023 gelten unverändert fort.

Kontakt

Der Senator für Finanzen
Referat 34
Am Tabakquartier 56
28197 Bremen
E-Mail: verwaltungsmodernisierung@finanzen.bremen.de

Anlage


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