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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 12/2025 - Gemeinsame OZG-Strategie der FHB - zusätzliche Lösungsoption

Veröffentlichungsdatum:11.09.2025 Inkrafttreten11.09.2025 Zitiervorschlag: "Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 12/2025 - Gemeinsame OZG-Strategie der FHB - zusätzliche Lösungsoption"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:11.09.2025
Fassung vom:11.09.2025
Gültig ab:11.09.2025
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 12/2025 - Gemeinsame OZG-Strategie der FHB - zusätzliche Lösungsoption

Rundschreiben des Senators für Finanzen
Nummer 12/2025 vom 11.09.2025

Gemeinsame OZG-Strategie der FHB – zusätzliche Lösungsoption

Verteiler: Alle Dienststellen
Über Verteilerlisten:
organisation@dienststelle.bremen.de
personal@dienststelle.bremen.de
it-stelle@dienststelle.bremen.de

Adressatenkreis:
IT-Stellen
Internetredaktionen und OZG-Koordinationen der Ressorts

Vorbemerkung

In dem Senatsbeschluss „Gemeinsame OZG-Strategie der FHB“ vom 11. Oktober 2022 werden vier Lösungsoptionen für die Entwicklung und Einführung von Onlinediensten in der FHB benannt.

Die fortschreitenden Erfahrungen mit der hauptsächlich präferierten Lösungsoption -dem Entwicklungsprinzip „Einer für Alle“ (EfA)- und dem Ende der entsprechenden Bundesfinanzierung haben gezeigt, dass inzwischen deutlich weniger EfA-Leistungen angeboten werden als ursprünglich angenommen. Derzeit wird das Augenmerk gänzlich auf die Fokus-Leistungen (15 Dienste) und die Leistungen von föderalem Interesse (7 Dienste) gerichtet, sodass darüber hinaus nur wenige OZG-Leistungen verlässlich zur Verfügung stehen.

Hintergrund

Aufgrund eines hohen Kosten- und Umsetzungsdrucks bedarf es einer wirtschaftlich effizienten und schnell umzusetzenden Alternative, die die ursprüngliche Strategie zur Bereitstellung von Onlinediensten erweitert.

Aus diesem Grund sollen die Ressorts/Dienststellen Onlinedienste verstärkt mithilfe des KOGIS-Formularbaukastens umsetzen. Dieses Modul ist fester Bestandteil des in der FHB eingesetzten Content-Management-Systems (CMS) KOGIS und steht den Ressorts/ Dienststellen vollumfänglich sowie kostenlos zur Verfügung.

Es ist geplant, dass Bürger:innen sinnvoll und möglichst ohne Bruch über das Serviceportal als SPoC (Single Point of Contact) zu den Onlinediensten auf der neuen Onlineservices-Plattform (ebenfalls eine KOGIS-Webseite) geführt werden.

Um möglichst viele Onlinedienste, insbesondere auch die nicht mehr angebotenen EfA-Leistungen, in Bremen selbst entwickeln zu können, müsste der Formularbaukasten perspektivisch um Schnittstellen zu Fachverfahren oder technische Komponenten (z. B. BundID) erweitert werden, was zu einem höheren OZG-Reifegrad für einzelne Onlinedienste führen kann.

Nutzung der zusätzlichen Lösungsoption

Die Senatsvorlage „Gemeinsame OZG-Strategie der FHB“ hat weiterhin uneingeschränkt Bestand.

Damit die bremischen Ressorts/Dienststellen eine weitere Möglichkeit haben, der gesetzlichen Verpflichtung, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz ergibt, nachzukommen, wird vom Senator für Finanzen der KOGIS-Formularbaukasten als weitere Lösungsoption zur Verfügung gestellt.

Die Ressorts/Dienststellen müssen bei der Nutzung des Formularbaukastens die eigenen personellen Aufwände tragen.

Sollten die personellen Ressourcen nicht vorhanden oder ausreichend sein, können für die Erstellung der Onlinedienste mit dem Formularbaukasten auch externe bremische Dienstleister von den Ressorts/Dienststellen kostenpflichtig beauftragt werden. Eine Liste mit geeigneten und bereits geschulten Dienstleistern stellt das Referat 41 (Kompetenzstelle CMS und Internet) beim Senator für Finanzen auf Anfrage zur Verfügung.

Die Ressorts entscheiden darüber, ob und welche Onlinedienste in ihrem Zuständigkeitsbereich mithilfe des Formularbaukastens umgesetzt werden.

Die Webseitenredaktionen in den Ressorts sind für die inhaltlich-fachliche Betreuung der Dienststellen in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Mögliche Anforderungen an den KOGIS-Formularbaukasten im Zuge der Entwicklung und Umsetzung von Onlinediensten werden im Referat 42 beim Senator für Finanzen aufgenommen und gebündelt an die Kompetenzstelle CMS und Internet im Referat 41 weitergegeben.

Damit möglichst viele Onlinedienste mit dem KOGIS-Formularbaukasten umgesetzt werden können, soll dieser sukzessive mit Schnittstellen und technischen Komponenten erweitert werden. Über die Anpassung und Erweiterung des KOGIS-Formularbaukastens entscheidet der Senator für Finanzen.

Kontakt

Der Senator für Finanzen
Referat 42
Am Tabakquartier 56
28197 Bremen
E-Mail: digitalisierungsbuero@finanzen.bremen.de


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