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  • Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 13/2021 – Aussetzung der Regelung in Ziffer 4.2.1 BremRKGVwV zur verpflichtenden Angabe der DB-Kundennummer bei der Buchung von Fahrkarten bis zum 30.04.2022

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 13/2021 – Aussetzung der Regelung in Ziffer 4.2.1 BremRKGVwV zur verpflichtenden Angabe der DB-Kundennummer bei der Buchung von Fahrkarten bis zum 30.04.2022

Veröffentlichungsdatum:08.12.2021 Inkrafttreten08.12.2021
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 08.12.2021 bis 30.04.2022Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:08.12.2021
Fassung vom:08.12.2021
Gültig ab:08.12.2021
Gültig bis:30.04.2022  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 13/2021 – Aussetzung der Regelung in Ziffer 4.2.1 BremRKGVwV zur verpflichtenden Angabe der DB-Kundennummer bei der Buchung von Fahrkarten bis zum 30.04.2022

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 13/2021 vom 08.12.2021

Aussetzung der Regelung in Ziffer 4.2.1 BremRKGVwV zur verpflichtenden Angabe der DB-Kundennummer bei der Buchung von Fahrkarten bis zum 30.04.2022

Verteiler: Alle Dienststellen

Über Verteilerlisten:

organisation@dienststelle.bremen.de

personal@dienststelle.bremen.de

haushalt@dienststelle.bremen.de

Adressatenkreis:

alle Beschäftigten

Reisekostenstellen

Vorbemerkung

Nach Ziffer 4.2.1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bremischen Reisekostengesetz (BremRKGVwV) sind aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Reisevorbereitung, soweit möglich, besondere Ermäßigungen (z. B. Rabatte, Sparpreise) zu nutzen. Daher ist bei der Erstattung der entstandenen Kosten regelmäßig für die Hinfahrt der jeweilige Sparpreis und für die Rückfahrt im Bedarfsfall auch der jeweilige Normalpreis der Bahnfahrt 2. Klasse als notwendig anzuerkennen. Die Fahrkarten sind unter Angabe der Kundennummer der Deutschen Bahn (DB) zu buchen.

Die DB-Kundennummer kann nur angegeben werden, wenn die Buchung der Fahrkarten über das Business-Portal der DB erfolgt und nicht über den Privatkundenbereich.

Über das Business-Portal der DB kann nur der nicht stornierbare Supersparpreis bzw. der stornierbare (Business-) Flexpreis (Normalpreis) gebucht werden. Die Buchung des stornierbaren Sparpreises ist nur im Privatkundenbereich der DB (ohne DB-Kundennummer) möglich.

Aussetzung der verpflichtenden Angabe der DB-Kundennummer bis zum 30.04.2022

Aufgrund der derzeitigen Situation in der Corona-Pandemie, kann es dazu kommen, dass Dienstreisen kurzfristig abgesagt werden.

Um zu vermeiden, dass bei einer Buchung des Supersparpreises der gesamte Fahrpreis bei der Absage einer Dienstreise nicht erstattet wird, hat der Senator für Finanzen beschlossen, die nach Ziffer 4.2.1 BremRKGVwV verpflichtende Angabe der DB-Kundennummer bis zum 30.04.2022 auszusetzen. Ab sofort ist daher die Buchung des stornierbaren Sparpreises über den Privatkundenbereich der DB möglich.

Kontakt

Der Senator für Finanzen

Referat 30

Rudolf-Hilferding-Platz 1

28195 Bremen

E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de


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