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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 13/2023 vom 20.12.2023
Höhe des Trennungstagegeldes und der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab Januar 2024
Verteiler: Alle Dienststellen
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Adressatenkreis:
alle Beschäftigten
Reisekostenstellen
Ziffer 1: Höhe des Trennungstagegeldes ab 1. Januar 2024
Durch Artikel 1 der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I, Nr. 328) sind die Sachbezugswerte ab 1. Januar 2024 neu festgesetzt worden. Diese Sachbezugswerte bestimmen die Höhe des Trennungstagegeldes nach § 3 Abs. 3 Bremische Trennungsgeldverordnung (BremTGV) wie folgt:
Personenkreis | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | voller Tag |
2,17 Euro | 4,13 Euro | 4,13 Euro | 10,43 Euro | |
3,25 Euro | 6,20 Euro | 6,20 Euro | 15,65 Euro |
Ziffer 2: Höhe der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 1. Januar 2024
Gemäß § 3 Abs. 1 Bremische Auslandsreisekostenverordnung (BremARV) werden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder in Höhe der Beträge gezahlt, die durch allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern (BMI) zu § 3 Abs. 1 Satz 1 der Auslandsreisekostenverordnung des Bundes in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt werden.
Anliegend erhalten Sie einen Abdruck der o. g. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) vom 17. Oktober 2023, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Die als Anlage zur ARVVwV beigefügte Tabelle der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder berücksichtigt das durch die Wechselkurs- und Verbraucherpreisentwicklung veränderte Preisniveau in den jeweiligen Staaten.
Für alle Dienstreisen, die noch im Jahr 2023 angetreten werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2023 festgesetzt sind.
Außerkrafttreten von Rundschreiben
Das Rundschreiben Nr. 15/2022 des Senators für Finanzen tritt am 1. Januar 2024 außer Kraft.
Der Senator für Finanzen
Referat 30
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de