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Rundschreiben des Senators für Finanzen
Nummer 14/2025 vom 7.10.2025
Handlungshilfe „Verständliche Sprache in der Bremer Verwaltung“
Bekanntgabe/Veröffentlichung
Verteiler: Alle Dienststellen
Über Verteilerlisten:
organisation@dienststelle.bremen.de
personal@dienststelle.bremen.de
dienststellenleitung@dienststelle.bremen.de
Adressat*innenkreis:
alle Beschäftigten
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Mit diesem Übereinkommen hat sich Deutschland verpflichtet, in sämtlichen Lebensbereichen eine möglichst barrierefreie Kommunikation umzusetzen – dazu zählen laut Begriffsbestimmung auch „in einfache Sprache übersetzte […] Formen, Mittel und Formate der Kommunikation“ (UN-BRK, Artikel 2) sowie das Recht auf Zugang zu Informationen (UN-BRK, Artikel 9 und 21). Bund und Länder erstellen eigene Aktionspläne, um die Artikel der UN-BRK umzusetzen. Das Bundesland Bremen hat 2014 den ersten Landes-Aktionsplan (LAP) verfasst, den das Deutsche Institut für Menschenrechte im Jahr 2019 evaluiert hat.
Seit Dezember 2018 gilt außerdem das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) in der aktuellen Fassung. Laut Paragraf 11 – Verständlichkeit und Leichte Sprache – Absatz 1 sollen Träger der öffentlichen Verwaltung „mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren. Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern“. In Absatz 4 heißt es weiter, dass der Senat darauf hinwirkt, dass die öffentliche Verwaltung ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache auf- und ausbaut (vgl. Absatz 4 BremBGG). Die hier vorliegende Handlungshilfe unterstützt diese Soll-Vorgaben.
Im Juli 2025 hat der Bremer Senat den zweiten Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Im „Handlungsfeld Partizipative und gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben“ lautet ein Thema „Zugang zu Dienst- und Serviceleistungen der Verwaltung“. Es wird folgendermaßen erläutert: „Der bremische öffentliche Dienst kommuniziert mit Bürger*innen nicht nur persönlich, sondern zu einem großen Teil über Briefe, E-Mails, Bescheide, Anträge und Formulare. Daher ist es wichtig, dass viele dieser Verwaltungstexte für Bürger*innen so verständlich wie möglich formuliert sind, in mehrere Sprachen übersetzt werden sowie einheitlich und übersichtlich gestaltet sind. […] Um die Dokumente und Anträge besser verständlich zu gestalten, ist daher ein Leitfaden für verständliche Sprache in der Bremer Verwaltung geplant.“
Unter dieser Überschrift findet sich die Maßnahme „Leitfaden ‚Verständliche Sprache der Bremer Verwaltung‘“. Mit der hier vorliegenden Handlungshilfe „Verständliche Sprache in der Bremer Verwaltung“ erfüllt das Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst (AFZ) diese Maßnahme.
Handlungshilfe „Verständliche Sprache in der Bremer Verwaltung“
Die Handlungshilfe „Verständliche Sprache in der Bremer Verwaltung“ beschreibt, wie die Bremer Verwaltung möglichst verständlich und dabei rechtssicher und gendersensibel kommunizieren kann. Davon profitieren nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Lernschwierigkeiten, sondern auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, Menschen, die ungeübt im Lesen sind oder die wenig Zeit haben, sich auf komplexe Zusammenhänge zu konzentrieren. Insgesamt profitiert die breite Bevölkerung Bremens von einer verständlichen, freundlichen und modernen Verwaltungssprache. Mit möglichst verständlicher Sprache verbessert sich die Kommunikation auch innerhalb der Verwaltung.
Die Handlungshilfe ist so aufgebaut, dass der erste Teil einen Kurzüberblick über alle wichtigen Instrumente für eine bessere Verständlichkeit auflistet – im Schriftlichen wie auch im Mündlichen. Verschiedene praktische Beispiele machen anschaulich, was mit den Empfehlungen gemeint ist.
Im zweiten Teil finden sich vertiefende Informationen und Hintergründe rund um verständliche Sprache, beispielsweise:
Im dritten Teil der Handlungshilfe finden sich Übungsaufgaben und Lösungsvorschläge, anhand derer alle Interessierten ihre eigenen Kompetenzen in Sachen Verständlichkeit testen können. Bei der Erstellung der Handlungshilfe haben die Autorinnen u. a. die DIN ISO 24495-1 „Einfache Sprache – Teil 1: Grundsätze und Leitlinien“ und die DIN-Norm 8581-1 „Einfache Sprache – Anwendung für das Deutsche – Teil 1: Sprachspezifische Festlegungen“ zugrunde gelegt.
Unterstützender und empfehlender Charakter
Dem Titel entsprechend bietet die Handlungshilfe den Nutzenden Hilfe an, wie sie sich möglichst zielgruppengerecht und verständlich ausdrücken können. Sie hat also einen unterstützenden Charakter. Da verständliche Sprache dazu beitragen kann, Verwaltungsabläufe zu erleichtern, den Bürgerservice zu verbessern und das Vertrauen in Staat und Demokratie zu fördern, hat die Handlungshilfe darüber hinaus auch einen empfehlenden Charakter.
Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst
Referat 30 - Kompetenzteam Bürger*innenservice und Kommunikation
Am Tabakquartier 56
28197 Bremen
E-Mail: afz30@afz.bremen.de