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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 16/2025 - Umstellung der Mitbestimmung durch den Gesamtpersonalrat auf ein elektronisches Verfahren

Veröffentlichungsdatum:17.12.2025 Inkrafttreten17.12.2025 Bezug (Rechtsnorm)PERSVG § 58
Zitiervorschlag: "Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 16/2025 - Umstellung der Mitbestimmung durch den Gesamtpersonalrat auf ein elektronisches Verfahren"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:17.12.2025
Fassung vom:17.12.2025
Gültig ab:17.12.2025
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 58 PERSVG
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 16/2025 - Umstellung der Mitbestimmung durch den Gesamtpersonalrat auf ein elektronisches Verfahren

Rundschreiben des Senators für Finanzen
Nummer 16/2025 vom 17.12.2025

Umstellung der Mitbestimmung durch den Gesamtpersonalrat auf ein elektronisches Verfahren

Verteiler: Alle Dienststellen

Über Verteilerlisten:

organisation@dienststelle.bremen.de
personal@dienststelle.bremen.de
dienststellenleitung@dienststelle.bremen.de
it-stelle@dienststelle.bremen.de
haushalt@dienststelle.bremen.de

Adressatenkreis:

alle Beschäftigten
personalrat@dienststelle.bremen.de

Vorbemerkung

Der Senator für Finanzen (SF) hat sich mit dem Gesamtpersonalrat (GPR) auf ein Verfahren verständigt, wie die Mitbestimmung zukünftig in allen Dienststellen und Personalräten (PR) der bremischen Verwaltung elektronisch durchgeführt werden kann.

Dies setzt die zum Ende des Jahres 2024 in Kraft getretene Änderung des § 58 Abs. 1 Bremisches Personalvertretungsgesetzes um. Mit dieser Änderung wurde klargestellt, dass Mitbestimmungsverfahren auch elektronisch durchgeführt werden können.

Grundsätzlich gilt, dass das nachfolgend dargestellte Verfahren zur elektronischen Mitbestimmung nur innerhalb des Bremischen Verwaltungsnetz (BVN) zulässig ist.

Außerdem können Dienststellen und Personalräte weiterhin die bereits bestehenden digitale Mitbestimmungsverfahren mithilfe des Dokumentenmanagementsystems VIS durchführen.

I.

Die Beteiligten nutzen zur elektronischen Mitbestimmung ausschließlich die jeweiligen Funktionspostfächer, sowohl als Absender als auch als Adressat.

Die Funktionspostfächer der Dienststellenleitungen lauten: dienststellenleitung@dienststelle.bremen.de.

Die Funktionspostfächer der örtlichen Personalräte lauten: personalrat@dienststelle.bremen.de.

Der Gesamtpersonalrat nutzt das Funktionspostfach mitbestimmung@gpr.bremen.de

II.

Die Dienststellenleitung übermittelt über ihr jeweiliges Funktionspostfach dienststellenleitung@dienststelle.bremen.de den Mitbestimmungsantrag sowie die zugehörigen Anlagen als PDF-Dateien elektronisch per E-Mail an das Funktionspostfach des örtlichen Personalrates (personalrat@dienststelle.bremen.de) bzw. an das Funktionspostfach des GPR (mitbestimmung@gpr.bremen.de). Durch die Nutzung des Funktionspostfach dienststellenleitung@dienststelle.bremen.de wird sichergestellt, dass die beabsichtigte Maßnahme durch die Leiterin oder den Leiter der Dienststelle elektronisch beantragt wird.

[In der weiteren Verfahrensbeschreibung wird auf die Nennung der Funktionspostfächer der Beteiligten verzichtet. Es werden ausschließlich die unter Nr. I aufgeführten Funktionspostfächer zur elektronischen Mitbestimmung genutzt.]

Eine Unterschrift der Dienststellenleitung auf dem Mitbestimmungsantrag ist nicht erforderlich.

Zur Kennzeichnung, dass ein Antrag gestellt wird, muss im Betreff der E-Mail stehen: „Mitbestimmungsantrag: XYZ“

Überschreiten die Anlagen des Mitbestimmungsantrags die Größenbeschränkung von Outlook, können sie auch in mehreren E-Mails an den örtlichen PR bzw. den GPR übermittelt werden.

Der örtliche PR bzw. der GPR bestätigt den Eingang des Mitbestimmungsantrages gegenüber der jeweiligen Dienststellenleitung. Damit wird das Zugangsdatum des Mitbestimmungsantrages für alle Beteiligten dokumentiert und die Frist beginnt zu laufen.

III.

Die Entscheidung des örtlichen PR bzw. des GPR über den Mitbestimmungsantrag wird der jeweiligen Dienststellenleitung per E-Mail - gegebenenfalls als PDF-Anhang - mitgeteilt.

Der örtliche PR bzw. der GPR kann per E-Mail bei der jeweiligen Dienststellenleitung eine Fristverlängerung für den gestellten Mitbestimmungsantrag beantragen.

Die Entscheidung der Dienststellenleitung über den Antrag auf Fristverlängerung wird dem örtlichen PR bzw. dem GPR per E-Mail, gegebenenfalls als PDF-Anhang, übermittelt.

IV.

Initiativanträge stellt der örtliche PR bzw. der GPR an die jeweilige Dienststellenleitung per E-Mail. Eine Unterschrift des/der Vorsitzenden auf dem Mitbestimmungsantrag ist nicht erforderlich. Zur Kennzeichnung, dass ein Antrag gestellt wird, muss im Betreff der E-Mail stehen: „Initiativantrag: XYZ“

Die Dienststellenleitung bestätigt den Eingang des Initiativantrages gegenüber dem örtlichen PR bzw. dem GPR.

Damit wird das Zugangsdatum des Initiativantrags für alle Beteiligten dokumentiert.

Die Entscheidung der Dienststellenleitung über den Initiativantrag wird dem örtlichen PR bzw. dem GPR per E-Mail - gegebenenfalls als PDF-Anhang - mitgeteilt.

V.

Das Abstimmungsverfahren per E-Mail ist bis zum 30.06.2027 befristet. Ziel ist, ab 01.07.2027 eine digitale Mitbestimmung ausschließlich über digitale Geschäftsgänge, wie bspw. beim Dokumentenmanagementsystem VIS innerhalb der gesamten bremischen Verwaltung zu realisieren.

VI.

Das Verfahren tritt mit Veröffentlichung des Rundschreiben 16/2025 zum 01.01.2026 in Kraft.

Kontakt

Der Senator für Finanzen
Referat 34
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: dokumentenmanagement@finanzen.bremen.de


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