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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 17/2020 - Weiterbildender Masterstudiengang "Entscheidungsmanagement" - Freistellungsstunden während der Corona-Pandemie

Veröffentlichungsdatum:21.08.2020 Inkrafttreten21.08.2020 Zitiervorschlag: "Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 17/2020 - Weiterbildender Masterstudiengang "Entscheidungsmanagement" - Freistellungsstunden während der Corona-Pandemie"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:21.08.2020
Fassung vom:21.08.2020
Gültig ab:21.08.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 17/2020 - Weiterbildender Masterstudiengang "Entscheidungsmanagement" - Freistellungsstunden während der Corona-Pandemie

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 17/2020
Weiterbildender Masterstudiengang "Entscheidungsmanagement" – Freistellungsstunden während der Corona-Pandemie

Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen

Vorbemerkung

Der Senator für Finanzen hat entsprechend des Senatsbeschlusses vom 26. Mai 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität geschlossen, die es Beschäftigten im Rahmen eines Modellversuchs ermöglicht, unter besonderen Rahmenbedingungen an dem weiterbildenden Studiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) teilzunehmen. Im Rahmen des Stipendiums erhalten die Beschäftigten unter anderem Freistellungsstunden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Universität Bremen nicht alle Veranstaltungen wie geplant durchführen. Dies hat dazu geführt, dass die Stipendiaten Freistellungsstunden im kommenden Semester benötigen, um Prüfungsleistungen er erbringen oder Modulveranstaltungen wahrzunehmen. Hiermit wird die Regelung bezüglich der Mitnahme von Freistellungsstunden in das Wintersemester 2020/21 bekannt gegeben:

Freistellungsstunden (bei Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung anteilmäßig), die in das Wintersemester 2020/21 übernommen werden dürfen:

Zulassung Jahrgang WS 2017/2018:

Übernahme der Freistellung ins WS 2020/21: 22 Stunden.

Zulassung Jahrgang WS 2018/2019:

Übernahme der Freistellung ins WS 2020/21: 65 Stunden.

Zulassung Jahrgang WS 2019/2020:

Übernahme der Freistellung ins WS 2020/21: 58 Stunden.

Umsetzung der Freistellung

Die Dienststellen stellen sicher, dass die studierenden Mitarbeiter/-innen im vorgenannten Umfang zusätzlich zu den im Wintersemester 2020/21 gewährten Freistellungsstunden vom Dienst freigestellt. Teilzeitbeschäftigte werden anteilmäßig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit freigestellt. Die Freistellungsregelungen sind individuell, unter Berücksichtigung des zu gewährleistenden Dienstbetriebes, mit den jeweiligen Beschäftigungsdienststellen zu vereinbaren.

Kontakt

Der Senator für Finanzen

Referat 33

Doventorscontrescarpe 172 C

28195 Bremen

E-Mail: referat33@finanzen.bremen.de


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