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Schub für erneuerbare Energie in Bremen

Bremer Solargesetz gilt nun auch für Neubauten

Am 1. Juli 2025 tritt das Bremische Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG) für Bauherren von Neubauten in Kraft. Mit dem vollständigen Anwendungsstart des BremSolarGs leistet das Land Bremen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und unterstützt den Umstieg auf eine klimafreundliche Stromversorgung aus Sonnenenergie.

Ressort
Senatskanzlei
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Senatspressestelle Bremen
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