Der Senat hat in der heutigen Sitzung (16. Dezember 2025) die Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an neun Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2026 beschlossen. Anlass dieser Ausnahmen für jeweils begrenzte Gebiete sind Veranstaltungen, Märkte und Messen, darunter die Osterwiese, das Vegefest, der Freimarkt oder das Fest zum Tag der Deutschen Einheit