Der Senat hat in dieser Woche der Neufassung des Bremischen Stiftungsgesetzes zugestimmt und der Bremischen Bürgerschaft zur Beratung zugeleitet, die den Entwurf schon in dieser Woche behandeln will. Die Anpassungen sind erforderlich, da der Bundesgesetzgeber das Stiftungszivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Jahr 2021 neu geregelt und damit eine Grundlage für die Vereinheitlichung der Landesstiftungsgesetze herbeigeführt hat.