Das Oberverwaltungsgericht hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, entschieden, den Antrag eines Bremerhavener Rechtsanwalts zur Verordnung zur Durchführung des Ausbildungsunterstützungsfondsgesetzes abzuweisen. Das Gericht folgte in seiner Argumentation dem Urteil des Staatsgerichtshofs, der das Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds am 16. Dezember 2024 für mit der Landesverfassung vereinbar erklärt hatte.