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Steuerliche Erleichterungen für Spenden und Hilfsmaßnahmen für die Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei

Regelungen gelten rückwirkend vom 6. Februar 2023

Kurzbeschreibung

Hilfsaktionen der Bremer Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und der gemeinnützigen Organisationen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien werden steuerlich begünstigt. Die entsprechenden Regelungen wurden gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen und in einem so genannten Katastrophenerlass veröffentlicht. Die Regelungen gelten rückwirkend vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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