Hilfsaktionen der Bremer Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und der gemeinnützigen Organisationen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien werden steuerlich begünstigt. Die entsprechenden Regelungen wurden gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen und in einem so genannten Katastrophenerlass veröffentlicht. Die Regelungen gelten rückwirkend vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.