Datenschutz ist grundrechtlich fest verankert. Er ist von den Menschen gewollt und die ortsnahe Aufsicht wird insbesondere von den kleinen und mittleren Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern intensiv in Anspruch genommen. Es braucht eine Modernisierung der Datenschutzaufsicht und auch des Datenschutzrechts. Kompetenzen müssen stärker verzahnt werden, die Datenschutzkonferenz ist gesetzlich abzusichern. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder machen Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes. Sie treten für eine Beibehaltung einer Aufsicht vor Ort ein.