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- TOP 11 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 80 für die Errichtung eines Golf-Clubhauses in Bremen-Oberneuland
TOP 11 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 80 für die Errichtung eines Golf-Clubhauses in Bremen-Oberneuland
Sitzung der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 12.04.2012
Der Vorhabenträger Golfclub Oberneuland e.V. (GCO) beabsichtigt die Errichtung eines Golfclubhauses auf eigenem Grundstück am Heinrich-Baden-Weg. Der rechtsgültige Bebauungsplan 862 lässt eine solche Anlage nicht zu. Ein Restaurationsbetrieb dieser Größenordnung ist mit der Ausweisung als Grünanlage und der Zweckbestimmung Parkanlage/Sportanlage nicht vereinbar.
Ressort
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung