TOP 30 -Steigerung der Attraktivität der Innenstadt - „Verbot des Fütterns von verwilderten Haustauben und wildlebenden Tieren auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Stadtgemeinde Bremen - Änderung des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung“
TOP 30 -Steigerung der Attraktivität der Innenstadt - „Verbot des Fütterns von verwilderten Haustauben und wildlebenden Tieren auf öffentlich zugänglichen Flächen in der Stadtgemeinde Bremen - Änderung des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung“